Fischereischein online beantragen: Wo es geht & wie es abläuft
Fischereischein online beantragen: In welchen Bundesländern das digital geht, welche Unterlagen du brauchst und wie lange die Bearbeitung dauert.
Fischereischein und Angelschein sind dasselbe Dokument. „Fischereischein" ist der amtliche Name, „Angelschein" der Begriff, den im Alltag fast jeder benutzt. Er ist dein persönlicher Nachweis, dass du die Fischerprüfung bestanden hast und angeln darfst. Ohne ihn bist du an den meisten Gewässern nicht angelberechtigt – egal, wie gut deine Ausrüstung ist.
Hier bekommst du die amtliche Seite sauber erklärt: was der Fischereischein rechtlich ist, wie er sich von Fischerprüfung und Erlaubnisschein unterscheidet, wie der Weg dorthin abläuft, was er kostet, wie lange er gilt – und was die 16 Bundesländer unterschiedlich regeln. Die verbindlichen Angaben für dein Land findest du jederzeit in unserem Regelwerk nach Bundesland.
Vier Begriffe, die ständig durcheinandergeworfen werden. Hier die Auflösung:
Bildlich gesprochen: Der Fischereischein ist dein Führerschein, der Erlaubnisschein dein Parkschein für einen bestimmten Parkplatz. Du brauchst in der Regel beide. Wie du eine Gewässerordnung richtig liest, erklärt unser Guide Gewässerordnung lesen.
Es gibt Ausnahmen von dieser Doppel-Regel, und zwar vor allem an der Küste: In Niedersachsen darfst du an den Küstengewässern (Nordsee, Tideelbe und andere) ohne Fischereischein angeln, in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern reicht für den Küstenbereich der Ostsee eine Meeres- bzw. Seeangelkarte. Solche Sonderfälle sind Ländersache und teils auf einzelne Gewässerabschnitte begrenzt – prüfe sie vor der Tour auf der Seite deines Bundeslands im Regelwerk.
Der Weg zum eigenen Schein folgt überall demselben Grundmuster, auch wenn Details wie Kurspflicht oder Formulare je Bundesland variieren:
Du eignest dir den Prüfungsstoff an – in einem Vorbereitungskurs bei einer Angelschule, in einem Online-Kurs oder im Selbststudium mit Lernbuch und Fragen-App. Manche Bundesländer verlangen einen Nachweis über eine bestimmte Kursstundenzahl, andere lassen freies Lernen zu. Welche Anbieter es gibt und wie sie sich unterscheiden, zeigt unsere Übersicht der Angelschulen & Online-Anbieter.
Du meldest dich bei der für deinen Wohnort zuständigen Fischereibehörde an – meist die untere Fischereibehörde beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung, in den Stadtstaaten beim zuständigen Amt bzw. über den Landesanglerverband. Prüfungstermine gibt es je nach Region ein- bis mehrmals im Jahr.
Der theoretische Teil ist meist ein Multiple-Choice-Test zu Fischarten, Gewässerökologie, Gerätekunde, Natur- und Tierschutzrecht sowie Hege. In einigen Bundesländern kommt ein praktischer Teil dazu, etwa Gerätezusammenbau, Knoten und Handling. Bestehensgrenze und Prüfungsform setzt jedes Land selbst fest.
Bestehst du, bekommst du dein Prüfungszeugnis – dein dauerhafter Sachkundenachweis, unabhängig davon, wie lange dein späterer Schein gültig ist.
Mit Prüfungszeugnis, Personalausweis, Passfoto und der fälligen Gebühr beantragst du den eigentlichen Fischereischein bei deiner zuständigen Behörde. Wie das im Detail abläuft und wo es inzwischen digital geht, steht in Fischereischein online beantragen.
Erst mit dem ausgestellten Schein in der Hand darfst du losangeln – vorausgesetzt, du hast für dein Wunschgewässer zusätzlich den passenden Erlaubnisschein oder eine Vereinsmitgliedschaft. Ohne gültige Papiere zu angeln ist keine Bagatelle, sondern Fischwilderei.
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die je Bundesland und Anbieter unterschiedlich ausfallen:
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Vorbereitungskurs | ca. 50–250 € (Online-Kurse meist günstiger als Präsenz; entfällt beim Selbststudium, wo erlaubt) |
| Prüfungsgebühr | ca. 30–50 € |
| Fischereischein | je nach Bundesland und Laufzeit sehr unterschiedlich – von einem niedrigen zweistelligen Betrag für kurze Laufzeiten bis zu einem höheren Einmalbetrag für Scheine auf Lebenszeit |
| Fischereiabgabe | rund 7,50–21 € pro Jahr; Bremen, Niedersachsen und Sachsen erheben keine |
In Summe landest du für den kompletten Weg von der Kursanmeldung bis zum fertigen Schein grob bei 100 bis 300 Euro. Weil die Scheingebühr so stark von der Laufzeit abhängt, nennen wir hier keine Landes-Beträge: Die verbindliche Gebühr steht auf der Seite deines Bundeslands im Regelwerk, und die Bausteine rechnet dir unser Kosten-Rechner durch.
Ein Detail, das viele überrascht: Die Fischereiabgabe ist ortsbezogen, nicht wohnsitzbezogen. Sie fällt dort an, wo du angelst – nicht dort, wo du wohnst. Wer aus einem abgabefreien Bundesland wie Niedersachsen zum Angeln nach Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein fährt, zahlt sie also trotzdem. Plane sie bei Angelreisen innerhalb Deutschlands mit ein.
Die Laufzeit setzt das jeweilige Landesfischereigesetz fest – und genau da unterscheiden sich die 16 Länder. Es gibt im Kern drei Modelle:
Wichtig dabei: Ein Schein auf Lebenszeit heißt nicht, dass danach nie wieder etwas fällig wird. Die Fischereiabgabe bleibt in den meisten Bundesländern eine laufende Zahlung und muss weiter entrichtet werden.
Weil diese Modelle per Gesetzesnovelle angepasst werden – zuletzt mehrfach im Zuge der Digitalisierung –, nennen wir hier bewusst keine festen Jahreszahlen pro Land: Die verbindliche Laufzeit und die aktuelle Gebühr stehen auf der Seite deines Bundeslands im Regelwerk. Was zu tun ist, wenn dein Schein bald abläuft oder schon abgelaufen ist, steht in Fischereischein verlängern.
Zuständigkeit, Gebühren und Ausnahmen regelt jedes Bundesland per eigenem Landesfischereigesetz. Die Tabelle gibt dir die Orientierung; hinter jedem Bundesland liegt unsere ausführliche Seite mit Schonzeiten, Mindestmaßen, zuständiger Behörde und amtlicher Quelle.
| Bundesland | Bezeichnung | Ohne Prüfung möglich? | Regelung dazu |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Fischereischein Baden-Württemberg | Nur Auswärtige | Touristenfischereischein (4 Wochen) nur für ausländische Gäste |
| Bayern | Staatlicher Fischereischein | Nur Auswärtige | Touristenfischereischein (3 Monate/Jahr) nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz |
| Berlin | Fischereischein Berlin | Nein | Kein prüfungsfreier Schein — Angeln nur mit Fischereischein |
| Brandenburg | Fischereischein Brandenburg | Ja | Friedfischangeln ganz ohne Fischereischein (ab 8 J., nur Fischereiabgabe + Angelkarte); Raubfisch braucht Prüfung |
| Bremen | Fischereischein Bremen | Nein | Prüfungsfreies Stockangelrecht zum 1.1.2025 abgeschafft — jetzt Prüfung Pflicht |
| Hamburg | Fischereischein Hamburg | Nur Auswärtige | Touristen-Fischereischein nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz (mit Heimatschein) |
| Hessen | Fischereischein Hessen | Nur Auswärtige | Prüfungsfrei nur mit ausländischem Fischereischein (3 Monate) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Fischereischein Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Touristenfischereischein ohne Prüfung für alle (28 Tage, verlängerbar) |
| Niedersachsen | Fischereischein Niedersachsen | Ja | An Küstengewässern (Nordsee, Tideelbe u. a.) ganz ohne Fischereischein — Binnenland: Prüfung Pflicht |
| Nordrhein-Westfalen | Fischereischein NRW | Nur Auswärtige | Schein ohne NRW-Prüfung nur für Auswärtige mit Heimat-Angelberechtigung |
| Rheinland-Pfalz | Fischereischein Rheinland-Pfalz | Nur Auswärtige | Prüfungsbefreiung nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz |
| Saarland | Fischereischein Saarland | Nur Auswärtige | Touristenfischereischein (3 Monate) nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz |
| Sachsen | Fischereischein Sachsen | Nur Auswärtige | Gastfischereischein nur mit ausländischem Angelschein (1 Monat) |
| Sachsen-Anhalt | Fischereischein Sachsen-Anhalt | Nein | Kein Touristenschein; Sonderschein nur bei Behinderung |
| Schleswig-Holstein | Fischereischein Schleswig-Holstein | Ja | Urlauberfischereischein ohne Prüfung für alle (28 Tage, verlängerbar) |
| Thüringen | Fischereischein Thüringen | Ja | Vierteljahresfischereischein ohne Prüfung für alle (3 Monate, 1×/Jahr, Handangel) |
Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft – maßgeblich ist das jeweilige Landesfischereigesetz. Gebührenordnungen ändern sich; prüfe vor der Anmeldung die Seite deiner zuständigen Behörde oder unsere laufend gepflegte Bundesland-Übersicht.
Wer im Urlaub spontan angeln will, aber keinen Fischereischein hat, ist nicht automatisch aufgeschmissen. Mehrere Bundesländer geben einen Touristen- oder Urlauberfischereischein ohne Fischerprüfung aus – zeitlich begrenzt, teils nur für Personen ohne Wohnsitz im jeweiligen Land:
In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gelten mit dem Urlauberschein dieselben Schonzeiten und Mindestmaße wie für alle anderen Angler auch – eine Beschränkung auf Friedfische gibt es dort nicht. Berechtigtenkreis und Laufzeiten ändern sich aber gelegentlich; die verbindliche Fassung steht auf der jeweiligen Bundesland-Seite, jeweils mit Link zur amtlichen Quelle.
Wichtig in jedem Fall: Ein Touristenschein ersetzt die Prüfung, nicht den Erlaubnisschein für das konkrete Gewässer. Den brauchst du zusätzlich, meist als Tageskarte vor Ort. Und die Fischereiabgabe des besuchten Bundeslands wird ebenfalls fällig.
Ja. Fischereischein ist die amtliche Bezeichnung, Angelschein der umgangssprachliche Name für exakt dasselbe Dokument.
In der Regel ja. Der Fischereischein belegt deine persönliche Sachkunde, der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte) die Erlaubnis für ein konkretes Gewässer – meist über eine Vereinsmitgliedschaft oder eine Tages- bis Jahreskarte. Ausnahmen gibt es vor allem an Küstengewässern; welche für dein Bundesland gelten, steht auf der jeweiligen Regelwerk-Seite.
Nein. Das Prüfungszeugnis gilt dauerhaft. Bei Ablauf des Scheins beantragst du einen neuen, ohne die Prüfung erneut abzulegen.
In mehreren Bundesländern ja: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen geben einen prüfungsfreien Urlauber- bzw. Vierteljahresschein für alle aus, Brandenburg erlaubt Friedfischangeln ohne Schein. Andere Länder öffnen den prüfungsfreien Schein nur für Auswärtige, Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt gar nicht.
Nach bestandener Prüfung meist einige Tage bis wenige Wochen, abhängig von der Bearbeitungszeit deiner Behörde und der Jahreszeit. Details dazu stehen in Fischereischein online beantragen.
Du weißt jetzt, was der Fischereischein ist und wie der Weg dorthin aussieht. Der schnellste nächste Schritt: einen passenden Vorbereitungskurs für deine Fischerprüfung finden. Die Angelschulen und Online-Anbieter in unserer Übersicht decken alle Bundesländer ab – von der Wochenend-Kompaktschulung bis zum Kurs im eigenen Tempo.
→ Angelschein machen: Kosten, Ablauf & alle Bundesländer im Überblick
Grundlage für diesen Guide sind die 16 Landesfischereigesetze und die Angaben der zuständigen Landesbehörden; die amtliche Quelle je Bundesland ist auf der jeweiligen Regelwerk-Seite verlinkt. Eine bundesweite Beschreibung der Verwaltungsleistung führt das Bundesportal.
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