Start/ Regelwerk/ Sachsen
Angelrecht

Angeln in Sachsen — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein Sachsen und den wichtigsten Angelregeln in Sachsen.

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Fischerprüfung & Fischereischein

Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde. Jugendfischereischein für 10–17 Jährige.

Erlaubnisschein

Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters Pflicht.

Besonderheiten in Sachsen

  • Talsperren (Bleilochtalsperre, Talsperre Pöhl) mit eigenen Angelvereinen bewirtschaftet
  • Elbe: Grenzgewässer zu Tschechien, eigene Übergangsregeln
  • Lausitzer Seenland: Entstehung aus Bergbaufolgeseen, spezielle Besatzregeln

Fischereigesetz

Gesetz: Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG)

Zuständige Behörde: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)