⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde. Jugendfischereischein für 10–17 Jährige.
Erlaubnisschein
Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters Pflicht.
Besonderheiten in Sachsen
- Talsperren (Bleilochtalsperre, Talsperre Pöhl) mit eigenen Angelvereinen bewirtschaftet
- Elbe: Grenzgewässer zu Tschechien, eigene Übergangsregeln
- Lausitzer Seenland: Entstehung aus Bergbaufolgeseen, spezielle Besatzregeln
Fischereigesetz
Gesetz: Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG)
Zuständige Behörde: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)