Petri heuteDein Tag am WasserBeißzeiten ansehen →
Start/ Regelwerk/ Sachsen
Angelrecht

Angeln in Sachsen — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein Sachsen und den wichtigsten Angelregeln in Sachsen.

Vor dem Angeln prüfen

Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind das aktuelle Landesfischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern.

Fischerprüfung & Fischereischein

Fischereiprüfung bei der Fischereibehörde; der Fischereischein wird nur erteilt, wenn die Sachkunde nachgewiesen ist (§ 21 SächsFischG). Als sachkundig gelten unter anderem Fischwirte, fischereiwissenschaftlich ausgebildete Personen und wer eine gleichwertige Prüfung bestanden hat. Fischereischeine anderer Bundesländer gelten weiter, solange man den Hauptwohnsitz nicht nach Sachsen verlegt.

Erlaubnisschein

Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters Pflicht. Mit einer Tagesberechtigung darf jeweils nur EIN Gewässer beangelt werden.

Besonderheiten in Sachsen

  • Den überwiegenden Teil der Angelgewässer bewirtschaftet der Landesverband Sächsischer Angler — die Gewässerübersicht steht im Angelatlas Sachsen (angelatlas-sachsen.de)
  • Einzelne Gewässer haben abweichende Schonzeiten und Mindestmaße — vor dem Angeln die Gewässerordnung prüfen
  • In der Elbe gelten in vielen Abschnitten Einschränkungen
  • Talsperre Pöhl und weitere Talsperren werden von eigenen Angelvereinen bewirtschaftet

Fischereigesetz

Gesetz: Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG)

Zuständige Behörde: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Quelle: Fischerei Sachsen ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr