Neben dem Fischereischein verlangen die meisten Bundesländer eine jährliche Fischereiabgabe. Viele Einsteiger verwechseln die Begriffe - dieser Guide bringt Ordnung in Schein, Abgabe und Erlaubniskarte.
Die drei Dinge, die du brauchst
- Fischereischein: der amtliche Nachweis (meist nach bestandener Prüfung), dass du angeln darfst - in der Regel langfristig gültig.
- Fischereiabgabe: eine jährliche Gebühr ans Land, die du zusätzlich entrichtest. Sie wird oft als Marke in den Schein eingetragen.
- Erlaubniskarte: das Recht, an einem konkreten Gewässer zu angeln - vom Pächter oder Verein.
Wofür die Abgabe verwendet wird
Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe fließen zweckgebunden in die Fischerei: in Gewässer- und Artenschutz, Besatzmaßnahmen, Renaturierung, Forschung und die Ausbildung. Mit der Abgabe finanzieren Angler also direkt den Erhalt ihrer Gewässer mit.
Kosten und Regionales
Höhe und genaue Ausgestaltung sind Ländersache und unterscheiden sich (Richtwert: meist ein kleiner zweistelliger Betrag pro Jahr). Manche Länder bieten die Abgabe online an, andere über Behörden und Angelläden. Nicht alle Bundesländer erheben sie gleich.
Häufige Fragen
Was ist die Fischereiabgabe?
Eine jährliche Gebühr ans Bundesland, die zusätzlich zum Fischereischein fällig wird. Sie wird oft als Marke in den Schein eingetragen.
Wofür wird die Fischereiabgabe verwendet?
Zweckgebunden für Gewässer- und Artenschutz, Besatz, Renaturierung, Forschung und Ausbildung - Angler finanzieren damit den Erhalt ihrer Gewässer mit.
Was ist der Unterschied zu Schein und Erlaubniskarte?
Der Fischereischein erlaubt das Angeln grundsätzlich, die Abgabe ist die jährliche Gebühr dafür, und die Erlaubniskarte berechtigt zum Angeln an einem konkreten Gewässer.
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