Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind das aktuelle Landesfischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung nach § 31 HFischG; staatliche und staatlich anerkannte Prüfungen anderer Bundesländer werden von der obersten Fischereibehörde anerkannt. Befreit sind unter anderem ausgebildete Fischerinnen und Fischer sowie fischereiwissenschaftlich ausgebildete Personen. Ausgestellt wird der Schein vom Gemeindevorstand der Gemeinde, in der man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Erlaubnisschein
Pflicht: Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters.
Besonderheiten in Hessen
- Edersee: Nationalpark-Randgebiet, eigene Zonen
- Rhein als Bundeswasserstraße mit Zusatzregeln
- Main: eigene Schonzeitregelungen
Fischereigesetz
Gesetz: Hessisches Fischereigesetz (HFischG) vom 17. November 2022
Zuständige Behörde: Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt
Quelle: Hessisches Landwirtschaftsministerium ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr