⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde. Jugend-Fischereischein möglich.
Erlaubnisschein
Pflicht: Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters.
Besonderheiten in Hessen
- Edersee: Nationalpark-Randgebiet, eigene Zonen
- Rhein als Bundeswasserstraße mit Zusatzregeln
- Main: eigene Schonzeitregelungen
Fischereigesetz
Gesetz: Hessisches Fischereigesetz (HFischG)
Zuständige Behörde: Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt