Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind das aktuelle Landesfischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung nach Thüringer Vorgaben; anschließend stellt die Wohnsitzgemeinde den Fischereischein aus (§§ 26 bis 29 ThürFischG, §§ 34, 35 und 37 ThürFischAVO). Für den Vierteljahresfischereischein wird kein Prüfungsnachweis verlangt (§ 29 Abs. 2 Nr. 3 ThürFischG).
Erlaubnisschein
Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters nötig. Bleilochtalsperre: Angelverein Schleiz/Schönbrunn.
Besonderheiten in Thüringen
- Bleilochtalsperre: größtes Stausee-Angelgewässer in Deutschland
- Saale und Werra: Übergangsgewässer mit eigenen Regeln
Fischereigesetz
Gesetz: Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG)
Zuständige Behörde: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (oberste Fischereibehörde); ausgestellt werden die Scheine von den Gemeinden
Quelle: Serviceportal Thüringen ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr