⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde.
Erlaubnisschein
Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters nötig. Bleilochtalsperre: Angelverein Schleiz/Schönbrunn.
Besonderheiten in Thüringen
- Bleilochtalsperre: größtes Stausee-Angelgewässer in Deutschland
- Saale und Werra: Übergangsgewässer mit eigenen Regeln
Fischereigesetz
Gesetz: Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG)
Zuständige Behörde: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL)