⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung nach Thüringer Vorgaben; anschließend stellt die Wohnsitzgemeinde den Fischereischein aus (§§ 26 bis 29 ThürFischG, §§ 34, 35 und 37 ThürFischAVO). Für den Vierteljahresfischereischein wird kein Prüfungsnachweis verlangt (§ 29 Abs. 2 Nr. 3 ThürFischG).
Erlaubnisschein
Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters nötig. Bleilochtalsperre: Angelverein Schleiz/Schönbrunn.
Besonderheiten in Thüringen
- Bleilochtalsperre: größtes Stausee-Angelgewässer in Deutschland
- Saale und Werra: Übergangsgewässer mit eigenen Regeln
Fischereigesetz
Gesetz: Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG)
Zuständige Behörde: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (oberste Fischereibehörde); ausgestellt werden die Scheine von den Gemeinden
Quelle: Serviceportal Thüringen ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr