⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischereischeinprüfung beim LALLF; die Prüfungsgebühr beträgt 25 € für Personen über 18 und 15 € für Personen bis 18 Jahre. Fischereischeine anderer Bundesländer gelten in M-V, solange die Fischereiabgabe hier entrichtet ist. Für den Touristenfischereischein ist keine Prüfung nötig — man verpflichtet sich stattdessen, sich das nötige Wissen zu Fischerei und Tierschutz aus der ausgegebenen Broschüre anzueignen.
Erlaubnisschein
Müritz-Nationalpark: eigene Angelkarte. Viele Seen über Landesanglerverband MV organisiert.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
- Greifswalder Bodden und Rügen: Meeresangeln mit spezifischen Zonen
- Müritz: größter Binnensee Deutschlands, Nationalpark mit strengen Schutzzonen
- Seenplatte: über 2.000 Seen, viele mit Tageserlaubnisscheinen
Fischereigesetz
Gesetz: Fischereigesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FischG M-V)
Zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Quelle: LALLF M-V ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr