Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind das aktuelle Landesfischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischereischein nach bestandener Anglerprüfung bei der unteren Fischereibehörde; geprüft werden Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und die einschlägigen Rechtsvorschriften (§§ 17, 19 BbgFischG). Fürs Friedfischangeln ist keine Prüfung nötig.
Erlaubnisschein
Erlaubnisschein des Bewirtschafters. Landesanglerverband Brandenburg (LAVB) organisiert viele Gewässer.
Besonderheiten in Brandenburg
- Berlin-Brandenburg: Berliner Fischereischein gilt auch in Brandenburg
- Havel-Seen: beliebte Angelseen um Potsdam und Brandenburg an der Havel
- Spreewald: eigene Schutzzonen im Biosphärenreservat
Fischereigesetz
Gesetz: Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
Zuständige Behörde: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg (LELF)
Quelle: MLEUV Brandenburg ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr