⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung (schriftlich + praktisch) — Anmeldung über die Bezirksfischereiverwaltung. Mindestalter: kein gesetzliches Mindestalter, Empfehlung ab 10 Jahren. Jugendliche unter 16 Jahren angeln mit Genehmigung einer erziehungsberechtigten Person.
Erlaubnisschein
Zusätzlich zum staatlichen Fischereischein immer einen Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerbewirtschafters (Angelverein, Forstverwaltung) erforderlich.
Besonderheiten in Bayern
- Alpenseen (Starnberger See, Ammersee, Chiemsee, Bodensee) haben teils eigene Hegepläne und Schongebiete
- An Bundeswasserstraßen (Donau, Inn) gelten zusätzlich Bundesregeln
- Nachtangeln an vielen Naturschutzgebieten eingeschränkt
Fischereigesetz
Gesetz: Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Zuständige Behörde: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Abteilung Fischerei