⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Staatliche Fischerprüfung; Anmeldung und Gebührenzahlung laufen landeseinheitlich über das Online-Portal der Landesanstalt für Landwirtschaft. Voraussetzung ist ein Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Pflichtstunden, die Prüfungsgebühr beträgt 50 €. Teilnehmen kann, wer am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet hat.
Erlaubnisschein
Zusätzlich zum staatlichen Fischereischein immer einen Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerbewirtschafters (Angelverein, Forstverwaltung) erforderlich.
Besonderheiten in Bayern
- Alpenseen (Starnberger See, Ammersee, Chiemsee, Bodensee) haben teils eigene Hegepläne und Schongebiete
- An Bundeswasserstraßen (Donau, Inn) gelten zusätzlich Bundesregeln
- Nachtangeln an vielen Naturschutzgebieten eingeschränkt
Fischereigesetz
Gesetz: Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Zuständige Behörde: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Abteilung Fischerei
Quelle: BayernPortal ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr