Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind das aktuelle Landesfischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern.
Fischerprüfung & Fischereischein
Staatliche Fischerprüfung; Anmeldung und Gebührenzahlung laufen landeseinheitlich über das Online-Portal der Landesanstalt für Landwirtschaft. Voraussetzung ist ein Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Pflichtstunden, die Prüfungsgebühr beträgt 50 €. Teilnehmen kann, wer am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet hat.
Erlaubnisschein
Zusätzlich zum staatlichen Fischereischein immer einen Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerbewirtschafters (Angelverein, Forstverwaltung) erforderlich.
Besonderheiten in Bayern
- Alpenseen (Starnberger See, Ammersee, Chiemsee, Bodensee) haben teils eigene Hegepläne und Schongebiete
- An Bundeswasserstraßen (Donau, Inn) gelten zusätzlich Bundesregeln
- Nachtangeln an vielen Naturschutzgebieten eingeschränkt
Fischereigesetz
Gesetz: Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Zuständige Behörde: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Abteilung Fischerei
Quelle: BayernPortal ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr