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Angelrecht in Deutschland

Angelschein, Schonzeiten & Mindestmaße

Alles Wichtige zum Angelrecht in Deutschland — Angelschein-Anforderungen für alle 16 Bundesländer, Schonzeiten-Richtwerte und Mindestmaße der wichtigsten Fischarten.

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Angelschein

Anforderungen, Prüfung und Kosten für alle 16 Bundesländer

Schonzeiten

Richtwerte für die wichtigsten deutschen Fischarten

Erlaubnisschein

Unterschied Fischereischein vs. Erlaubnisschein erklärt

Angelschein nach Bundesland

Jedes Bundesland regelt Fischereiprüfung und Fischereischein eigenständig. Klick auf dein Bundesland für alle Details.

BY
Bayern
Staatlicher Fischereischein
NW
Nordrhein-Westfalen
Fischereischein NRW
NI
Niedersachsen
Fischereischein Niedersachsen
BW
Baden-Württemberg
Fischereischein Baden-Württemberg
SN
Sachsen
Fischereischein Sachsen
ST
Sachsen-Anhalt
Fischereischein Sachsen-Anhalt
TH
Thüringen
Fischereischein Thüringen
HE
Hessen
Fischereischein Hessen
RP
Rheinland-Pfalz
Fischereischein Rheinland-Pfalz
SL
Saarland
Fischereischein Saarland
SH
Schleswig-Holstein
Fischereischein Schleswig-Holstein
MV
Mecklenburg-Vorpommern
Fischereischein Mecklenburg-Vorpommern
BB
Brandenburg
Fischereischein Brandenburg
BE
Berlin
Fischereischein Berlin
HH
Hamburg
Fischereischein Hamburg
HB
Bremen
Fischereischein Bremen

Schonzeiten & Mindestmaße — Richtwerte

Typische Richtwerte für Deutschland. Gilt nicht als Rechtsauskunft — immer das aktuelle Landesfischereigesetz und den Erlaubnisschein prüfen.

Fischart Schonzeit (typisch) Mindestmaß (typisch) Hinweis
Hecht Februar–April (je nach Bundesland abweichend) 50–60 cm (je nach Bundesland) Bundesland-Abweichungen stark — immer lokales Fischereigesetz prüfen
Zander Februar–Mai (je nach Bundesland und Gewässer) 40–50 cm An Rhein und Donau teils abweichende Regelungen
Bachforelle Oktober–Februar (Laichschutz, variiert stark) 22–30 cm (je nach Bundesland, teils unterschiedlich pro Gewässertyp) Eine der variabelsten Arten — Erlaubnisschein enthält oft spezifische Gewässerregeln
Regenbogenforelle Keine bundesweite Schonzeit (Bewirtschaftungsgewässer meist schonfrei, Naturgewässer: Oktober–März) 25–30 cm Forellenseen meist ohne Schonzeit; Naturgewässer folgen Landesrecht
Äsche März–Mai (strenger Laichschutz) 30–35 cm Äsche ist sehr schutzwürdig, teils ganzjähriger Schutz in bestimmten Gewässern
Lachs Oktober–Januar (Laichschutz an Laichzügen) 50–60 cm Sehr streng reglementiert — an Rhein und anderen Laichflüssen teils ganzjähriger Schutz
Meerforelle Oktober–Februar an Küstengewässern (je nach Bundesland) 45–60 cm (Binnengewässer teils abweichend) Coastal regulations by Bundesland; Baltic coast rules differ from North Sea
Karpfen Keine bundesweite Schonzeit (manche Bundesländer: Mai–Juni Laichschutz empfohlen) 30–40 cm (selten relevant, meist C&R oder Entnahme nach Eigenbedarf) Karpfen ist angelrechtlich kaum mit Schonzeiten belegt — Bewirtschafter setzen eigene Regeln
Barsch Keine bundesweite Schonzeit 15–20 cm (teils kein Mindestmaß) Barsch ist eine der wenigen kaum geregelten Arten — an bestimmten Gewässern eingeschränkt
Wels Mai–Juli (Laichschutz — teils nicht einheitlich geregelt) 60–80 cm Sehr variabel — Erlaubnisschein und lokales Fischereigesetz unbedingt prüfen
Aal Keine Schonzeit (aber Fangbeschränkungen — kritischer Bestand) 45–50 cm EU-Aalverordnung: Fangbeschränkungen teils sehr streng, manche Gewässer mit Aalverbot — aktuelle Lage im Landesfischereigesetz prüfen
Döbel Keine bundesweite Schonzeit 20–25 cm (teils kein Mindestmaß) Regional unterschiedlich geregelt
Dorsch (Ostsee) Februar–März (Laichschutz Ostsee) 35–38 cm (aktuell nach EU-Verordnung — jährliche Anpassung!) Dorsch-Bestand kritisch — Quoten und Mindestmaße ändern sich jährlich per EU-Beschluss. IMMER tagesaktuell prüfen.
Scholle Januar–März 27 cm (EU-weit) Nordsee und Ostsee nach EU-Verordnung — jährliche Anpassung möglich

Fischereischein vs. Erlaubnisschein

Staatlicher Fischereischein

Wird vom Bundesland ausgestellt. Nachweis der Fischerprüfung (Sachkunde). Gilt bundesweit und meist auch in den anderen EU-Ländern mit entsprechendem Nachweis. Ohne Fischereischein ist Angeln in Deutschland generell nicht erlaubt.

Erlaubnisschein / Angelkarte

Wird vom Gewässerbewirtschafter (Angelverein, Forstverwaltung, Privatperson) ausgestellt. Berechtigt zum Angeln an einem bestimmten Gewässer. Gilt zusätzlich zum staatlichen Fischereischein — beide Dokumente müssen beim Angeln mitgeführt werden.

Regelfall beim Angeln in Deutschland:
  1. Staatlicher Fischereischein des Bundeslandes beantragen (Fischerprüfung erforderlich)
  2. Den Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerbewirtschafters kaufen oder lösen
  3. Beide Dokumente immer beim Angeln dabei haben
  4. Schonzeiten, Mindestmaße und Gewässerregeln kennen und einhalten

Stand: 2025. Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskunft: zuständige Untere Fischereibehörde des Bundeslandes oder aktuelles Landesfischereigesetz.