Angelschein, Schonzeiten & Mindestmaße
Alles Wichtige zum Angelrecht in Deutschland — Angelschein-Anforderungen für alle 16 Bundesländer, Schonzeiten-Richtwerte und Mindestmaße der wichtigsten Fischarten.
→ Du willst den Angelschein erst machen? Ablauf, Kosten & alle Bundesländer
Angelschein
Anforderungen, Prüfung und Kosten für alle 16 Bundesländer
Schonzeiten
Richtwerte für die wichtigsten deutschen Fischarten
Erlaubnisschein
Unterschied Fischereischein vs. Erlaubnisschein erklärt
Angelschein nach Bundesland
Jedes Bundesland regelt Fischereiprüfung und Fischereischein eigenständig. Klick auf dein Bundesland für alle Details.
Ohne Prüfung angeln? Der Bundesland-Vergleich
Den regulären Fischereischein gibt es in allen 16 Ländern nur nach bestandener Fischerprüfung. Es gibt aber prüfungsfreie Wege — in einigen Ländern für jeden, in vielen nur für Gäste ohne deutschen Wohnsitz.
| Bundesland | Ohne Prüfung angeln? | Möglichkeit | Kosten (regulär) |
|---|---|---|---|
| Bayern | Nur Auswärtige | Touristenfischereischein (3 Monate/Jahr) nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz | ca. 10–15 € (Ausstellungsgebühr, variiert nach Gemeinde) |
| Nordrhein-Westfalen | Nur Auswärtige | Schein ohne NRW-Prüfung nur für Auswärtige mit Heimat-Angelberechtigung | ca. 12 € pro Jahr |
| Niedersachsen | Ja | An Küstengewässern (Nordsee, Tideelbe u. a.) ganz ohne Fischereischein — Binnenland: Prüfung Pflicht | ca. 10–13 € pro Jahr |
| Baden-Württemberg | Nur Auswärtige | Touristenfischereischein (4 Wochen) nur für ausländische Gäste | ca. 10–15 € pro Jahr |
| Sachsen | Nur Auswärtige | Gastfischereischein nur mit ausländischem Angelschein (1 Monat) | ca. 10 € pro Jahr |
| Sachsen-Anhalt | Nein | Kein Touristenschein; Sonderschein nur bei Behinderung | ca. 10 € pro Jahr |
| Thüringen | Ja | Vierteljahresfischereischein ohne Prüfung für alle (3 Monate, 1×/Jahr, Handangel) | ca. 10 € pro Jahr |
| Hessen | Nur Auswärtige | Prüfungsfrei nur mit ausländischem Fischereischein (3 Monate) | ca. 12 € pro Jahr |
| Rheinland-Pfalz | Nur Auswärtige | Prüfungsbefreiung nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz | ca. 10–12 € pro Jahr |
| Saarland | Nur Auswärtige | Touristenfischereischein (3 Monate) nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz | ca. 10 € pro Jahr |
| Schleswig-Holstein | Ja | Urlauberfischereischein ohne Prüfung für alle (28 Tage, verlängerbar) | ca. 12 € pro Jahr |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Touristenfischereischein ohne Prüfung für alle (28 Tage, verlängerbar) | ca. 10–12 € pro Jahr |
| Brandenburg | Ja | Friedfischangeln ganz ohne Fischereischein (ab 8 J., nur Fischereiabgabe + Angelkarte); Raubfisch braucht Prüfung | ca. 10 € pro Jahr |
| Berlin | Nein | Kein prüfungsfreier Schein — Angeln nur mit Fischereischein | ca. 10–12 € pro Jahr |
| Hamburg | Nur Auswärtige | Touristen-Fischereischein nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz (mit Heimatschein) | ca. 12 € pro Jahr |
| Bremen | Nein | Prüfungsfreies Stockangelrecht zum 1.1.2025 abgeschafft — jetzt Prüfung Pflicht | ca. 10–12 € pro Jahr |
„Nur Auswärtige" = prüfungsfreier Touristen-/Gastschein nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz (oft nur mit ausländischem Angelschein-Nachweis). Stand 2026 · Richtwerte, keine Rechtsauskunft. Quelle (Landesbehörde/-gesetz) je Land auf der jeweiligen Bundesland-Seite.
Schonzeiten & Mindestmaße — Richtwerte
Typische Richtwerte für Deutschland. Gilt nicht als Rechtsauskunft — immer das aktuelle Landesfischereigesetz und den Erlaubnisschein prüfen.
| Fischart | Schonzeit (typisch) | Mindestmaß (typisch) | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Hecht | Februar–April (je nach Bundesland abweichend) | 50–60 cm (je nach Bundesland) | Bundesland-Abweichungen stark — immer lokales Fischereigesetz prüfen |
| Zander | Februar–Mai (je nach Bundesland und Gewässer) | 40–50 cm | An Rhein und Donau teils abweichende Regelungen |
| Bachforelle | Oktober–Februar (Laichschutz, variiert stark) | 22–30 cm (je nach Bundesland, teils unterschiedlich pro Gewässertyp) | Eine der variabelsten Arten — Erlaubnisschein enthält oft spezifische Gewässerregeln |
| Regenbogenforelle | Keine bundesweite Schonzeit (Bewirtschaftungsgewässer meist schonfrei, Naturgewässer: Oktober–März) | 25–30 cm | Forellenseen meist ohne Schonzeit; Naturgewässer folgen Landesrecht |
| Äsche | März–Mai (strenger Laichschutz) | 30–35 cm | Äsche ist sehr schutzwürdig, teils ganzjähriger Schutz in bestimmten Gewässern |
| Lachs | Oktober–Januar (Laichschutz an Laichzügen) | 50–60 cm | Sehr streng reglementiert — an Rhein und anderen Laichflüssen teils ganzjähriger Schutz |
| Meerforelle | Oktober–Februar an Küstengewässern (je nach Bundesland) | 45–60 cm (Binnengewässer teils abweichend) | Küstenregelungen je nach Bundesland; an der Ostsee andere Regeln als an der Nordsee |
| Karpfen | Keine bundesweite Schonzeit (manche Bundesländer: Mai–Juni Laichschutz empfohlen) | 30–40 cm (selten relevant, meist C&R oder Entnahme nach Eigenbedarf) | Karpfen ist angelrechtlich kaum mit Schonzeiten belegt — Bewirtschafter setzen eigene Regeln |
| Barsch | Keine bundesweite Schonzeit | 15–20 cm (teils kein Mindestmaß) | Barsch ist eine der wenigen kaum geregelten Arten — an bestimmten Gewässern eingeschränkt |
| Wels | Mai–Juli (Laichschutz — teils nicht einheitlich geregelt) | 60–80 cm | Sehr variabel — Erlaubnisschein und lokales Fischereigesetz unbedingt prüfen |
| Aal | Keine Schonzeit (aber Fangbeschränkungen — kritischer Bestand) | 45–50 cm | EU-Aalverordnung: Fangbeschränkungen teils sehr streng, manche Gewässer mit Aalverbot — aktuelle Lage im Landesfischereigesetz prüfen |
| Döbel | Keine bundesweite Schonzeit | 20–25 cm (teils kein Mindestmaß) | Regional unterschiedlich geregelt |
| Dorsch (Ostsee) | Februar–März (Laichschutz Ostsee) | 35–38 cm (aktuell nach EU-Verordnung — jährliche Anpassung!) | Dorsch-Bestand kritisch — Quoten und Mindestmaße ändern sich jährlich per EU-Beschluss. IMMER tagesaktuell prüfen. |
| Scholle | Januar–März | 27 cm (EU-weit) | Nordsee und Ostsee nach EU-Verordnung — jährliche Anpassung möglich |
Fischereischein vs. Erlaubnisschein
Wird vom Bundesland ausgestellt. Nachweis der Fischerprüfung (Sachkunde). Gilt bundesweit und meist auch in den anderen EU-Ländern mit entsprechendem Nachweis. Ohne Fischereischein ist Angeln in Deutschland generell nicht erlaubt.
Wird vom Gewässerbewirtschafter (Angelverein, Forstverwaltung, Privatperson) ausgestellt. Berechtigt zum Angeln an einem bestimmten Gewässer. Gilt zusätzlich zum staatlichen Fischereischein — beide Dokumente müssen beim Angeln mitgeführt werden.
- Staatlicher Fischereischein des Bundeslandes beantragen (Fischerprüfung erforderlich)
- Den Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerbewirtschafters kaufen oder lösen
- Beide Dokumente immer beim Angeln dabei haben
- Schonzeiten, Mindestmaße und Gewässerregeln kennen und einhalten
Häufige Fragen zum Angelschein
Braucht man in Deutschland überall eine Fischerprüfung?
Für den regulären Fischereischein ja — in allen 16 Bundesländern ist die bestandene Fischerprüfung Voraussetzung. Fünf Länder bieten aber prüfungsfreie Wege für jedermann: Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen über einen befristeten Touristen- bzw. Urlauberschein, Brandenburg über das Friedfischangeln ohne Schein und Niedersachsen an den Küstengewässern.
In welchen Bundesländern kann man ohne Prüfung angeln?
Für alle ohne Prüfung möglich: Mecklenburg-Vorpommern (Touristenfischereischein, 28 Tage), Schleswig-Holstein (Urlauberfischereischein), Thüringen (Vierteljahresfischereischein), Brandenburg (Friedfischangeln ganz ohne Schein) und Niedersachsen (an den Küstengewässern). In acht weiteren Ländern gibt es prüfungsfreie Scheine nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz; in Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt gibt es keinen prüfungsfreien Weg.
Was kostet der Angelschein?
Die reine Ausstellungs- bzw. Fischereiabgabe liegt meist bei rund 10–25 € pro Jahr (einige Länder vergeben Lebenszeit-Scheine). Dazu kommen einmalig Prüfungs- und Vorbereitungskurs-Kosten von oft etwa 50–150 €. Die genauen Gebühren stehen auf der jeweiligen Bundesland-Seite.
Ab welchem Alter darf man angeln?
Das ist Ländersache: beaufsichtigtes oder Jugend-Angeln ist je nach Land schon ab 7–10 Jahren möglich, der eigenständige Fischereischein nach bestandener Prüfung meist ab 14 Jahren. Die Altersgrenzen je Bundesland stehen in der Übersicht.
Was ist der Unterschied zwischen Fischereischein und Erlaubnisschein?
Der staatliche Fischereischein weist die Sachkunde nach (Fischerprüfung) und gilt bundesweit. Der Erlaubnisschein — die Angelkarte — kommt vom Gewässerbewirtschafter und berechtigt zum Angeln an einem konkreten Gewässer. Beim Angeln braucht man in der Regel beide Dokumente.
Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskunft: zuständige Untere Fischereibehörde des Bundeslandes oder aktuelles Landesfischereigesetz.