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Angelrecht in Deutschland

Angelschein, Schonzeiten & Mindestmaße

Alles Wichtige zum Angelrecht in Deutschland — Angelschein-Anforderungen für alle 16 Bundesländer, Schonzeiten-Richtwerte und Mindestmaße der wichtigsten Fischarten.

→ Du willst den Angelschein erst machen? Ablauf, Kosten & alle Bundesländer

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Angelschein

Anforderungen, Prüfung und Kosten für alle 16 Bundesländer

Schonzeiten

Richtwerte für die wichtigsten deutschen Fischarten

Erlaubnisschein

Unterschied Fischereischein vs. Erlaubnisschein erklärt

Angelschein nach Bundesland

Jedes Bundesland regelt Fischereiprüfung und Fischereischein eigenständig. Klick auf dein Bundesland für alle Details.

BY
Bayern
Staatlicher Fischereischein
NW
Nordrhein-Westfalen
Fischereischein NRW
NI
Niedersachsen
Fischereischein Niedersachsen
BW
Baden-Württemberg
Fischereischein Baden-Württemberg
SN
Sachsen
Fischereischein Sachsen
ST
Sachsen-Anhalt
Fischereischein Sachsen-Anhalt
TH
Thüringen
Fischereischein Thüringen
HE
Hessen
Fischereischein Hessen
RP
Rheinland-Pfalz
Fischereischein Rheinland-Pfalz
SL
Saarland
Fischereischein Saarland
SH
Schleswig-Holstein
Fischereischein Schleswig-Holstein
MV
Mecklenburg-Vorpommern
Fischereischein Mecklenburg-Vorpommern
BB
Brandenburg
Fischereischein Brandenburg
BE
Berlin
Fischereischein Berlin
HH
Hamburg
Fischereischein Hamburg
HB
Bremen
Fischereischein Bremen

Ohne Prüfung angeln? Der Bundesland-Vergleich

Den regulären Fischereischein gibt es in allen 16 Ländern nur nach bestandener Fischerprüfung. Es gibt aber prüfungsfreie Wege — in einigen Ländern für jeden, in vielen nur für Gäste ohne deutschen Wohnsitz.

BundeslandOhne Prüfung angeln?MöglichkeitKosten (regulär)
Bayern Nur Auswärtige Touristenfischereischein (3 Monate/Jahr) nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz ca. 10–15 € (Ausstellungsgebühr, variiert nach Gemeinde)
Nordrhein-Westfalen Nur Auswärtige Schein ohne NRW-Prüfung nur für Auswärtige mit Heimat-Angelberechtigung ca. 12 € pro Jahr
Niedersachsen Ja An Küstengewässern (Nordsee, Tideelbe u. a.) ganz ohne Fischereischein — Binnenland: Prüfung Pflicht ca. 10–13 € pro Jahr
Baden-Württemberg Nur Auswärtige Touristenfischereischein (4 Wochen) nur für ausländische Gäste ca. 10–15 € pro Jahr
Sachsen Nur Auswärtige Gastfischereischein nur mit ausländischem Angelschein (1 Monat) ca. 10 € pro Jahr
Sachsen-Anhalt Nein Kein Touristenschein; Sonderschein nur bei Behinderung ca. 10 € pro Jahr
Thüringen Ja Vierteljahresfischereischein ohne Prüfung für alle (3 Monate, 1×/Jahr, Handangel) ca. 10 € pro Jahr
Hessen Nur Auswärtige Prüfungsfrei nur mit ausländischem Fischereischein (3 Monate) ca. 12 € pro Jahr
Rheinland-Pfalz Nur Auswärtige Prüfungsbefreiung nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz ca. 10–12 € pro Jahr
Saarland Nur Auswärtige Touristenfischereischein (3 Monate) nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz ca. 10 € pro Jahr
Schleswig-Holstein Ja Urlauberfischereischein ohne Prüfung für alle (28 Tage, verlängerbar) ca. 12 € pro Jahr
Mecklenburg-Vorpommern Ja Touristenfischereischein ohne Prüfung für alle (28 Tage, verlängerbar) ca. 10–12 € pro Jahr
Brandenburg Ja Friedfischangeln ganz ohne Fischereischein (ab 8 J., nur Fischereiabgabe + Angelkarte); Raubfisch braucht Prüfung ca. 10 € pro Jahr
Berlin Nein Kein prüfungsfreier Schein — Angeln nur mit Fischereischein ca. 10–12 € pro Jahr
Hamburg Nur Auswärtige Touristen-Fischereischein nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz (mit Heimatschein) ca. 12 € pro Jahr
Bremen Nein Prüfungsfreies Stockangelrecht zum 1.1.2025 abgeschafft — jetzt Prüfung Pflicht ca. 10–12 € pro Jahr

„Nur Auswärtige" = prüfungsfreier Touristen-/Gastschein nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz (oft nur mit ausländischem Angelschein-Nachweis). Stand 2026 · Richtwerte, keine Rechtsauskunft. Quelle (Landesbehörde/-gesetz) je Land auf der jeweiligen Bundesland-Seite.

Schonzeiten & Mindestmaße — Richtwerte

Typische Richtwerte für Deutschland. Gilt nicht als Rechtsauskunft — immer das aktuelle Landesfischereigesetz und den Erlaubnisschein prüfen.

Fischart Schonzeit (typisch) Mindestmaß (typisch) Hinweis
Hecht Februar–April (je nach Bundesland abweichend) 50–60 cm (je nach Bundesland) Bundesland-Abweichungen stark — immer lokales Fischereigesetz prüfen
Zander Februar–Mai (je nach Bundesland und Gewässer) 40–50 cm An Rhein und Donau teils abweichende Regelungen
Bachforelle Oktober–Februar (Laichschutz, variiert stark) 22–30 cm (je nach Bundesland, teils unterschiedlich pro Gewässertyp) Eine der variabelsten Arten — Erlaubnisschein enthält oft spezifische Gewässerregeln
Regenbogenforelle Keine bundesweite Schonzeit (Bewirtschaftungsgewässer meist schonfrei, Naturgewässer: Oktober–März) 25–30 cm Forellenseen meist ohne Schonzeit; Naturgewässer folgen Landesrecht
Äsche März–Mai (strenger Laichschutz) 30–35 cm Äsche ist sehr schutzwürdig, teils ganzjähriger Schutz in bestimmten Gewässern
Lachs Oktober–Januar (Laichschutz an Laichzügen) 50–60 cm Sehr streng reglementiert — an Rhein und anderen Laichflüssen teils ganzjähriger Schutz
Meerforelle Oktober–Februar an Küstengewässern (je nach Bundesland) 45–60 cm (Binnengewässer teils abweichend) Küstenregelungen je nach Bundesland; an der Ostsee andere Regeln als an der Nordsee
Karpfen Keine bundesweite Schonzeit (manche Bundesländer: Mai–Juni Laichschutz empfohlen) 30–40 cm (selten relevant, meist C&R oder Entnahme nach Eigenbedarf) Karpfen ist angelrechtlich kaum mit Schonzeiten belegt — Bewirtschafter setzen eigene Regeln
Barsch Keine bundesweite Schonzeit 15–20 cm (teils kein Mindestmaß) Barsch ist eine der wenigen kaum geregelten Arten — an bestimmten Gewässern eingeschränkt
Wels Mai–Juli (Laichschutz — teils nicht einheitlich geregelt) 60–80 cm Sehr variabel — Erlaubnisschein und lokales Fischereigesetz unbedingt prüfen
Aal Keine Schonzeit (aber Fangbeschränkungen — kritischer Bestand) 45–50 cm EU-Aalverordnung: Fangbeschränkungen teils sehr streng, manche Gewässer mit Aalverbot — aktuelle Lage im Landesfischereigesetz prüfen
Döbel Keine bundesweite Schonzeit 20–25 cm (teils kein Mindestmaß) Regional unterschiedlich geregelt
Dorsch (Ostsee) Februar–März (Laichschutz Ostsee) 35–38 cm (aktuell nach EU-Verordnung — jährliche Anpassung!) Dorsch-Bestand kritisch — Quoten und Mindestmaße ändern sich jährlich per EU-Beschluss. IMMER tagesaktuell prüfen.
Scholle Januar–März 27 cm (EU-weit) Nordsee und Ostsee nach EU-Verordnung — jährliche Anpassung möglich

Fischereischein vs. Erlaubnisschein

Staatlicher Fischereischein

Wird vom Bundesland ausgestellt. Nachweis der Fischerprüfung (Sachkunde). Gilt bundesweit und meist auch in den anderen EU-Ländern mit entsprechendem Nachweis. Ohne Fischereischein ist Angeln in Deutschland generell nicht erlaubt.

Erlaubnisschein / Angelkarte

Wird vom Gewässerbewirtschafter (Angelverein, Forstverwaltung, Privatperson) ausgestellt. Berechtigt zum Angeln an einem bestimmten Gewässer. Gilt zusätzlich zum staatlichen Fischereischein — beide Dokumente müssen beim Angeln mitgeführt werden.

Regelfall beim Angeln in Deutschland:
  1. Staatlicher Fischereischein des Bundeslandes beantragen (Fischerprüfung erforderlich)
  2. Den Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerbewirtschafters kaufen oder lösen
  3. Beide Dokumente immer beim Angeln dabei haben
  4. Schonzeiten, Mindestmaße und Gewässerregeln kennen und einhalten

Häufige Fragen zum Angelschein

Braucht man in Deutschland überall eine Fischerprüfung?

Für den regulären Fischereischein ja — in allen 16 Bundesländern ist die bestandene Fischerprüfung Voraussetzung. Fünf Länder bieten aber prüfungsfreie Wege für jedermann: Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen über einen befristeten Touristen- bzw. Urlauberschein, Brandenburg über das Friedfischangeln ohne Schein und Niedersachsen an den Küstengewässern.

In welchen Bundesländern kann man ohne Prüfung angeln?

Für alle ohne Prüfung möglich: Mecklenburg-Vorpommern (Touristenfischereischein, 28 Tage), Schleswig-Holstein (Urlauberfischereischein), Thüringen (Vierteljahresfischereischein), Brandenburg (Friedfischangeln ganz ohne Schein) und Niedersachsen (an den Küstengewässern). In acht weiteren Ländern gibt es prüfungsfreie Scheine nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz; in Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt gibt es keinen prüfungsfreien Weg.

Was kostet der Angelschein?

Die reine Ausstellungs- bzw. Fischereiabgabe liegt meist bei rund 10–25 € pro Jahr (einige Länder vergeben Lebenszeit-Scheine). Dazu kommen einmalig Prüfungs- und Vorbereitungskurs-Kosten von oft etwa 50–150 €. Die genauen Gebühren stehen auf der jeweiligen Bundesland-Seite.

Ab welchem Alter darf man angeln?

Das ist Ländersache: beaufsichtigtes oder Jugend-Angeln ist je nach Land schon ab 7–10 Jahren möglich, der eigenständige Fischereischein nach bestandener Prüfung meist ab 14 Jahren. Die Altersgrenzen je Bundesland stehen in der Übersicht.

Was ist der Unterschied zwischen Fischereischein und Erlaubnisschein?

Der staatliche Fischereischein weist die Sachkunde nach (Fischerprüfung) und gilt bundesweit. Der Erlaubnisschein — die Angelkarte — kommt vom Gewässerbewirtschafter und berechtigt zum Angeln an einem konkreten Gewässer. Beim Angeln braucht man in der Regel beide Dokumente.

Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskunft: zuständige Untere Fischereibehörde des Bundeslandes oder aktuelles Landesfischereigesetz.