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Angelrecht in Deutschland

Angelschein, Schonzeiten & Mindestmaße

Alles Wichtige zum Angelrecht in Deutschland — Angelschein-Anforderungen für alle 16 Bundesländer, Schonzeiten-Richtwerte und Mindestmaße der wichtigsten Fischarten.

→ Du willst den Angelschein erst machen? Ablauf, Kosten & alle Bundesländer

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Angelschein

Anforderungen, Prüfung und Kosten für alle 16 Bundesländer

Schonzeiten

Richtwerte für die wichtigsten deutschen Fischarten

Erlaubnisschein

Unterschied Fischereischein vs. Erlaubnisschein erklärt

Angelschein nach Bundesland

Jedes Bundesland regelt Fischereiprüfung und Fischereischein eigenständig. Klick auf dein Bundesland für alle Details.

BY
Bayern
Staatlicher Fischereischein
NW
Nordrhein-Westfalen
Fischereischein NRW
NI
Niedersachsen
Fischereischein Niedersachsen
BW
Baden-Württemberg
Fischereischein Baden-Württemberg
SN
Sachsen
Fischereischein Sachsen
ST
Sachsen-Anhalt
Fischereischein Sachsen-Anhalt
TH
Thüringen
Fischereischein Thüringen
HE
Hessen
Fischereischein Hessen
RP
Rheinland-Pfalz
Fischereischein Rheinland-Pfalz
SL
Saarland
Fischereischein Saarland
SH
Schleswig-Holstein
Fischereischein Schleswig-Holstein
MV
Mecklenburg-Vorpommern
Fischereischein Mecklenburg-Vorpommern
BB
Brandenburg
Fischereischein Brandenburg
BE
Berlin
Fischereischein Berlin
HH
Hamburg
Fischereischein Hamburg
HB
Bremen
Fischereischein Bremen

Ohne Prüfung angeln? Der Bundesland-Vergleich

Den regulären Fischereischein gibt es in allen 16 Ländern nur nach bestandener Fischerprüfung. Es gibt aber prüfungsfreie Wege — in einigen Ländern für jeden, in vielen nur für Gäste ohne deutschen Wohnsitz.

BundeslandOhne Prüfung angeln?MöglichkeitKosten (regulär)
Bayern Nur Auswärtige Jahresfischereischein für Touristen ohne Wohnsitz in Deutschland: höchstens drei Monate im Jahr, 7,50 € Gebühr plus 15 € Fischereiabgabe Fischereischein auf Lebenszeit 35 €, Touristen-Jahresfischereischein 7,50 €; dazu die Fischereiabgabe: 40 € für fünf Jahre, 15 € pro Jahr für Touristen oder eine Einmalzahlung auf Lebenszeit (352 € mit 14, 160 € mit 45 Jahren; Stand 09/2026)
Nordrhein-Westfalen Nur Auswärtige Ausländerfischereischein (Jahresschein) ohne NRW-Prüfung für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in NRW gemeldet sind: 20 € online, 32 € vor Ort Fischereischein 18 € online / 30 € bei Stadt oder Gemeinde; Fischereiabgabe 14 € für 1 Jahr bzw. 42 € für 5 Jahre online (Stand 09/2026)
Niedersachsen Ja Kein Jugend- und kein Touristenschein. Nach § 57 Nds. FischG genügt am Wasser der Fischereischein oder der Personalausweis zusammen mit dem Fischereierlaubnisschein — die meisten Fischereirechtsinhaber verlangen den Fischereischein aber trotzdem. einmalig 45 € für den Fischereischein; eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben (Stand 09/2026)
Baden-Württemberg Nur Auswärtige Urlaubsgäste aus dem Ausland bekommen ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 LFischVO); ausgestellt wird dafür ein Jahresfischereischein. Fischereiabgabe 12 € je Kalenderjahr, wahlweise für ein, fünf oder zehn Jahre im Voraus; Jugendfischereischeine sind abgabefrei. Die Gebühr für den Schein selbst setzt die Wohnsitzgemeinde fest — Tübingen verlangt 32,50 € für die Ersterteilung samt einem Jahr Abgabe, Karlsruhe 32 € Ausstellungsgebühr zuzüglich Abgabe (Stand 09/2026).
Sachsen Nur Auswärtige Gastfischereischein ohne Fischereiprüfung für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands (§ 22 Abs. 3 SächsFischG), ausgegeben auch über die Anglerverbände. Ohne Prüfung gibt es außerdem den Jugendfischereischein und den Fischereischein für Personen, die wegen einer nachgewiesenen Behinderung keine Prüfung ablegen können. Fischereischein auf Lebenszeit 42 €, Jugendfischereischein 9 €, besonderer Fischereischein bei nachgewiesener Behinderung 7 €, Gastfischereischein 15 € für einen Monat oder 75 € für sechs Monate; Duplikat 7 € (Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis). Eine Fischereiabgabe erhebt Sachsen nicht (Stand 09/2026).
Sachsen-Anhalt Nein Keinen Touristen- oder Urlauberschein. Ohne Prüfung gibt es nur den Sonderfischereischein für Menschen mit einer Behinderung, die keine Prüfung ablegen können — er gilt nur für Friedfische und nur in Begleitung. Verwaltungsgebühr 10 € je Jahr (ein bis vier Jahre), 40 € für fünf Jahre, 150 € auf Lebenszeit; Sonderfischereischein 4 € je Jahr bzw. 65 € auf Lebenszeit. Dazu die Fischereiabgabe: 6 € je Jahr für Fischerei- und Friedfischfischereischein, 125 € beim Schein auf Lebenszeit, beim Sonderfischereischein 1 € je Jahr bzw. 20 € auf Lebenszeit (Stand 09/2026).
Thüringen Ja Vierteljahresfischereischein ohne Prüfung, offen für alle — nur mit der Handangel, nur einmal je Kalenderjahr und nicht verlängerbar. Beantragt wird er bei der Gemeinde, in deren Bereich man angeln will; vorher lohnt die Nachfrage, ob es dort überhaupt Erlaubnisscheine für Inhaber eines Vierteljahresscheins gibt. Gesamtgebühr einschließlich Fischereiabgabe: Jahresfischereischein 18 €, Fünfjahresfischereischein 45 €, Zehnjahresfischereischein 70 €, Fischereischein auf Lebenszeit 245 €, Jugendfischereischein 12 €, Vierteljahresfischereischein 25 € (10 € Gebühr plus 15 € Fischereiabgabe, § 37 ThürFischAVO). Zweitschrift bei Verlust 8 € (Stand 09/2026).
Hessen Nur Auswärtige Besucherfischereischein für einen Monat im Kalenderjahr — für Personen ohne Wohnsitz im Inland und Angehörige des diplomatischen Corps, die ihre Sachkunde etwa mit einem ausländischen Fischereischein nachweisen (§ 33 Nr. 2 HFischG). Einen Jugendfischereischein gibt es seit dem Fischereigesetz von 2022 nicht mehr. Fischereiabgabe 7,50 € je Kalenderjahr, zahlbar für bis zu vier Jahre im Voraus; Jugendliche von 10 bis 16 zahlen 3,50 € je Kalenderjahr plus 3 € Verwaltungsgebühr. Für den Schein selbst weisen Land und Gemeinden weiterhin die Sätze der alten Laufzeiten aus (10 € Jahres-, 18 € Fünfjahres-, 36 € Zehnjahresschein); eine eigene Gebühr für den lebenslangen Schein ist noch nicht veröffentlicht (Stand 09/2026).
Rheinland-Pfalz Nur Auswärtige Gästeschein ohne Prüfung für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland — höchstens zweimal im Kalenderjahr für jeweils bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage; Angehörige diplomatischer Vertretungen bekommen einen Besucherfischereischein. Beide sind von der Fischereiabgabe befreit. Einen Jugendfischereischein gibt es seit der Novelle vom Februar 2026 nicht mehr. Nach der Landesverordnung über die Gebühren der Fischereiverwaltung und über die Fischereiabgabe kosten Jahresfischereischein 12 €, Fünfjahresfischereischein 41 €, Sonderfischereischein 9 € und Jugendfischereischein 5,60 €; die Fischereiabgabe steckt in diesen Sätzen. Für den unbefristeten Schein und die künftig getrennt erhobene Fischereiabgabe steht die neue Rechtsverordnung des Ministeriums noch aus (Stand 09/2026).
Saarland Nur Auswärtige Volljährige, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen, sind von der Fischerprüfung befreit. Sie erhalten einen Jahresfischereischein, der auf höchstens drei selbst bestimmte Monate beschränkt und darauf vermerkt ist. Ebenfalls befreit sind beruflich ausgebildete Fischerinnen und Fischer, fischereiwissenschaftlich ausgebildete Personen und Angehörige diplomatischer Vertretungen. Landeseinheitlich festgelegt ist die Fischereiabgabe, die zusammen mit der Scheingebühr erhoben wird: 8 € beim Jahresfischereischein, 40 € beim Fünfjahresfischereischein, 2,50 € beim Jugendfischereischein sowie 5 € bzw. 25 € bei den Scheinen für Menschen mit Behinderung (§ 46 Landesfischereiordnung). Die Gebühr für den Schein selbst richtet sich nach dem saarländischen Gebührenrecht und wird von der Ortspolizeibehörde erhoben (Stand 09/2026).
Schleswig-Holstein Ja Urlauberfischereischein ohne Prüfung für alle ab 12 Jahren: 28 Tage, Verlängerung möglich; ab 2026 online 38 € (Verlängerung 18 €) Fischereiabgabe 20 € pro Jahr online, 28 € vor Ort (Stand 09/2026); 5 Jahre 100 € bzw. 108 €
Mecklenburg-Vorpommern Ja Touristenfischereischein ganz ohne Prüfung — für Gäste aus dem Ausland, aus anderen Bundesländern und auch für Einheimische. Bis zu 28 Tage, 24 € (digital 23 €); im selben Kalenderjahr beliebig oft für je 13 € verlängerbar. Fischereischein auf Lebenszeit 8 € (bis 10 € bei erhöhtem Verwaltungsaufwand), Fischereiabgabemarke 10 € je Kalenderjahr. Touristenfischereischein 24 € samt Abgabemarke und Broschüre, digital 23 €, Verlängerung 13 €. Für die Küstengewässer kommt die Angelerlaubnis dazu: 30 € im Kalenderjahr, 10 € für Minderjährige, 12 € je Woche, 6 € je Tag (Stand 09/2026).
Brandenburg Ja Friedfischangeln ohne Fischereischein: Es genügen die Angelkarte für das Gewässer und der Fischereiabgabenachweis. Kinder ab acht Jahren dürfen so allein angeln und sind bis zum 14. Geburtstag von der Fischereiabgabe befreit. Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland dürfen mit Fischereiabgabe, Angelkarte und Ausweis ebenfalls ohne Fischereischein angeln. Für Raubfische bleibt der Fischereischein Pflicht. Fischereischein einmalig 25 €, Jugendfischereischein 2,50 €; dazu die Fischereiabgabe von 12 € für ein Kalenderjahr oder 40 € für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre — seit dem 1. Januar 2026 einheitlich für alle ab 14 Jahren (Stand 09/2026).
Berlin Nein Keinen Touristen- oder Urlauberschein. Ohne Anglerprüfung gibt es nur den Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige (mit Vereinsmitgliedschaft, sachkundiger Einweisung und Angelkarte, nur Friedfischangel). Gastangler aus dem Ausland angeln mit ihrer ausländischen Fischereilegitimation und einer Angelkarte, Gastangler aus anderen Bundesländern mit dem dortigen Fischereischein. Fischereischein A 18 € für 1 Jahr bzw. 27 € für 5 Jahre, Jugendfischereischein 10 €; dazu die Fischereiabgabe als Jahresmarke: 21 € (Jugendfischereischein 4 €) für 2026. Eine einmalige Verlängerung kostet die halbe Gebühr.
Hamburg Nur Auswärtige Touristenfischereischein für Personen ohne Wohnsitz im Inland, die eine Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes vorlegen: befristet bis zum jeweiligen Jahresende, 45 €, ausgegeben vom Hamburger Angelzentrum gegen Ausweis, Passfoto und beglaubigte Übersetzung der Fischereiberechtigung. Fischereischein 15 € bei Erst- und Ersatzausstellung, 10 € für die Neuausstellung bei Vollendung des 18. Lebensjahres; dazu die Hamburger Fischereiabgabe von 10 € je Kalenderjahr. Der Touristenfischereischein kostet 45 € (Stand 09/2026).
Bremen Nein Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in Bremen keinen prüfungsfreien Zugang mehr: Auch für den Stockangelschein ist der Nachweis einer bestandenen Fischereiprüfung nötig. Einen Touristen- oder Jugendfischereischein kennt das Land nicht. Fischereischein 64 € bei der Erstausstellung, Ersatzschein 20 €. Der Stockangelschein kostet in Bremerhaven 32 € bei der Erstausstellung und 20 € als Ersatz. Eine jährliche Fischereiabgabe erhebt Bremen nicht (Stand 09/2026).

„Nur Auswärtige" = prüfungsfreier Touristen-/Gastschein nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz (oft nur mit ausländischem Angelschein-Nachweis). Stand 2026 · Richtwerte, keine Rechtsauskunft. Quelle (Landesbehörde/-gesetz) je Land auf der jeweiligen Bundesland-Seite.

Schonzeiten & Mindestmaße — Richtwerte

Typische Richtwerte für Deutschland. Gilt nicht als Rechtsauskunft — immer das aktuelle Landesfischereigesetz und den Erlaubnisschein prüfen.

Fischart Schonzeit (typisch) Mindestmaß (typisch) Hinweis
Hecht Februar–April (je nach Bundesland abweichend) 50–60 cm (je nach Bundesland) Bundesland-Abweichungen stark — immer lokales Fischereigesetz prüfen
Zander Februar–Mai (je nach Bundesland und Gewässer) 40–50 cm An Rhein und Donau teils abweichende Regelungen
Bachforelle Oktober–Februar (Laichschutz, variiert stark) 22–30 cm (je nach Bundesland, teils unterschiedlich pro Gewässertyp) Eine der variabelsten Arten — Erlaubnisschein enthält oft spezifische Gewässerregeln
Regenbogenforelle Keine bundesweite Schonzeit (Bewirtschaftungsgewässer meist schonfrei, Naturgewässer: Oktober–März) 25–30 cm Forellenseen meist ohne Schonzeit; Naturgewässer folgen Landesrecht
Äsche März–Mai (strenger Laichschutz) 30–35 cm Äsche ist sehr schutzwürdig, teils ganzjähriger Schutz in bestimmten Gewässern
Lachs Oktober–Januar (Laichschutz an Laichzügen) 50–60 cm Sehr streng reglementiert — an Rhein und anderen Laichflüssen teils ganzjähriger Schutz
Meerforelle Oktober–Februar an Küstengewässern (je nach Bundesland) 45–60 cm (Binnengewässer teils abweichend) Küstenregelungen je nach Bundesland; an der Ostsee andere Regeln als an der Nordsee
Karpfen Keine bundesweite Schonzeit (manche Bundesländer: Mai–Juni Laichschutz empfohlen) 30–40 cm (selten relevant, meist C&R oder Entnahme nach Eigenbedarf) Karpfen ist angelrechtlich kaum mit Schonzeiten belegt — Bewirtschafter setzen eigene Regeln
Barsch Keine bundesweite Schonzeit 15–20 cm (teils kein Mindestmaß) Barsch ist eine der wenigen kaum geregelten Arten — an bestimmten Gewässern eingeschränkt
Wels Mai–Juli (Laichschutz — teils nicht einheitlich geregelt) 60–80 cm Sehr variabel — Erlaubnisschein und lokales Fischereigesetz unbedingt prüfen
Aal Keine Schonzeit (aber Fangbeschränkungen — kritischer Bestand) 45–50 cm EU-Aalverordnung: Fangbeschränkungen teils sehr streng, manche Gewässer mit Aalverbot — aktuelle Lage im Landesfischereigesetz prüfen
Döbel Keine bundesweite Schonzeit 20–25 cm (teils kein Mindestmaß) Regional unterschiedlich geregelt
Dorsch (Ostsee) Februar–März (Laichschutz Ostsee) 35–38 cm (aktuell nach EU-Verordnung — jährliche Anpassung!) Dorsch-Bestand kritisch — Quoten und Mindestmaße ändern sich jährlich per EU-Beschluss. IMMER tagesaktuell prüfen.
Scholle Januar–März 27 cm (EU-weit) Nordsee und Ostsee nach EU-Verordnung — jährliche Anpassung möglich

Fischereischein vs. Erlaubnisschein

Staatlicher Fischereischein

Wird vom Bundesland ausgestellt. Nachweis der Fischerprüfung (Sachkunde). Gilt bundesweit und meist auch in den anderen EU-Ländern mit entsprechendem Nachweis. Ohne Fischereischein ist Angeln in Deutschland generell nicht erlaubt.

Erlaubnisschein / Angelkarte

Wird vom Gewässerbewirtschafter (Angelverein, Forstverwaltung, Privatperson) ausgestellt. Berechtigt zum Angeln an einem bestimmten Gewässer. Gilt zusätzlich zum staatlichen Fischereischein — beide Dokumente müssen beim Angeln mitgeführt werden.

Regelfall beim Angeln in Deutschland:
  1. Staatlicher Fischereischein des Bundeslandes beantragen (Fischerprüfung erforderlich)
  2. Den Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerbewirtschafters kaufen oder lösen
  3. Beide Dokumente immer beim Angeln dabei haben
  4. Schonzeiten, Mindestmaße und Gewässerregeln kennen und einhalten

Häufige Fragen zum Angelschein

Braucht man in Deutschland überall eine Fischerprüfung?

Für den regulären Fischereischein ja — in allen 16 Bundesländern ist die bestandene Fischerprüfung Voraussetzung. Fünf Länder bieten aber prüfungsfreie Wege für jedermann: Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen über einen befristeten Touristen- bzw. Urlauberschein, Brandenburg über das Friedfischangeln ohne Schein und Niedersachsen an den Küstengewässern.

In welchen Bundesländern kann man ohne Prüfung angeln?

Für alle ohne Prüfung möglich: Mecklenburg-Vorpommern (Touristenfischereischein, 28 Tage), Schleswig-Holstein (Urlauberfischereischein), Thüringen (Vierteljahresfischereischein), Brandenburg (Friedfischangeln ganz ohne Schein) und Niedersachsen (an den Küstengewässern). In acht weiteren Ländern gibt es prüfungsfreie Scheine nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz; in Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt gibt es keinen prüfungsfreien Weg.

Was kostet der Angelschein?

Die reine Ausstellungs- bzw. Fischereiabgabe liegt meist bei rund 10–25 € pro Jahr (einige Länder vergeben Lebenszeit-Scheine). Dazu kommen einmalig Prüfungs- und Vorbereitungskurs-Kosten von oft etwa 50–150 €. Die genauen Gebühren stehen auf der jeweiligen Bundesland-Seite.

Ab welchem Alter darf man angeln?

Das ist Ländersache: beaufsichtigtes oder Jugend-Angeln ist je nach Land schon ab 7–10 Jahren möglich, der eigenständige Fischereischein nach bestandener Prüfung meist ab 14 Jahren. Die Altersgrenzen je Bundesland stehen in der Übersicht.

Was ist der Unterschied zwischen Fischereischein und Erlaubnisschein?

Der staatliche Fischereischein weist die Sachkunde nach (Fischerprüfung) und gilt bundesweit. Der Erlaubnisschein — die Angelkarte — kommt vom Gewässerbewirtschafter und berechtigt zum Angeln an einem konkreten Gewässer. Beim Angeln braucht man in der Regel beide Dokumente.

Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskunft: zuständige Untere Fischereibehörde des Bundeslandes oder aktuelles Landesfischereigesetz.