⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung oder Friedfischprüfung, jeweils nach einem 30-stündigen Vorbereitungslehrgang. Die Prüfungsgebühr beträgt 60 € für die Fischerprüfung ab 18 Jahren und 30 € für Minderjährige, für die Friedfischprüfung 55 € bzw. 25 €.
Erlaubnisschein
Erlaubnisschein des Bewirtschafters erforderlich.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
- Elbe: Hauptgewässer mit besonderer Bewirtschaftung für Stör-Wiederansiedlungsprogramm
- Saale-Mündungsgebiet mit speziellen Zonen
Fischereigesetz
Gesetz: Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA)
Zuständige Behörde: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG)
Quelle: Landesverwaltungsamt LSA ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr