⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde. Jugendfischereischein ab 10 Jahren.
Erlaubnisschein
Erlaubnisschein des Bewirtschafters erforderlich.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
- Elbe: Hauptgewässer mit besonderer Bewirtschaftung für Stör-Wiederansiedlungsprogramm
- Saale-Mündungsgebiet mit speziellen Zonen
Fischereigesetz
Gesetz: Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA)
Zuständige Behörde: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG)