Fischerprüfung & Fischereischein
Rheinland-pfälzische Fischerprüfung mit Vorbereitungslehrgang; nachzuweisen sind Kenntnisse über Fischarten, Hege und Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie Fischerei- und Tierschutzrecht (§ 34 LFischG). Befreit sind unter anderem Berufsfischer, fischereiwissenschaftlich ausgebildete Personen und wer in einem anderen Bundesland eine vorgeschriebene Fischerprüfung abgelegt hat. Ausgestellt wird der Schein von der Verwaltung der Wohnsitzgemeinde.
Erlaubnisschein
Erlaubnisschein erforderlich. Mosel: Landesverband Rheinland-Pfalz Fischerei e.V.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
- Mosel: internationales Gewässer (DE/FR/LU), eigene Regelungen im Moselvertrag
- Rhein: Bundeswasserstraße, teils abweichende Mindestmaße
- Pfälzerwald-Bäche: strenge Forellenregeln
Fischereigesetz
Gesetz: Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz (LFischG), zuletzt geändert am 11. Februar 2026
Zuständige Behörde: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Quelle: service.rlp.de ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr