⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises.
Erlaubnisschein
Erlaubnisschein erforderlich. Mosel: Landesverband Rheinland-Pfalz Fischerei e.V.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
- Mosel: internationales Gewässer (DE/FR/LU), eigene Regelungen im Moselvertrag
- Rhein: Bundeswasserstraße, teils abweichende Mindestmaße
- Pfälzerwald-Bäche: strenge Forellenregeln
Fischereigesetz
Gesetz: Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz (LFischG RLP)
Zuständige Behörde: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)