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Angelrecht

Angeln in Rheinland-Pfalz — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein Rheinland-Pfalz und den wichtigsten Angelregeln in Rheinland-Pfalz.

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Fischerprüfung & Fischereischein

Rheinland-pfälzische Fischerprüfung mit Vorbereitungslehrgang; nachzuweisen sind Kenntnisse über Fischarten, Hege und Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie Fischerei- und Tierschutzrecht (§ 34 LFischG). Befreit sind unter anderem Berufsfischer, fischereiwissenschaftlich ausgebildete Personen und wer in einem anderen Bundesland eine vorgeschriebene Fischerprüfung abgelegt hat. Ausgestellt wird der Schein von der Verwaltung der Wohnsitzgemeinde.

Erlaubnisschein

Erlaubnisschein erforderlich. Mosel: Landesverband Rheinland-Pfalz Fischerei e.V.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

  • Mosel: internationales Gewässer (DE/FR/LU), eigene Regelungen im Moselvertrag
  • Rhein: Bundeswasserstraße, teils abweichende Mindestmaße
  • Pfälzerwald-Bäche: strenge Forellenregeln

Fischereigesetz

Gesetz: Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz (LFischG), zuletzt geändert am 11. Februar 2026

Zuständige Behörde: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)

Quelle: service.rlp.de ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr