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Angelrecht

Angeln in Hamburg — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein Hamburg und den wichtigsten Angelregeln in Hamburg.

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Fischerprüfung & Fischereischein

Sportfischerprüfung; für den Antrag sind Ausweis, Passfoto und der Prüfungsnachweis vorzulegen. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Hamburger Fischereiabgabe zu entrichten — ohne den Nachweis darüber darf niemand angeln, auch nicht mit einem Schein aus einem anderen Bundesland.

Erlaubnisschein

Hamburger Anglerverband (HAV) ist Hauptbewirtschafter der Hamburger Gewässer. HAV-Mitgliedschaft meist günstiger als Einzelschein.

Besonderheiten in Hamburg

  • Elbe: internationales Großgewässer mit eigenen Regelungen
  • Stadtparkseen und Alster: eigene Stadtgewässer-Regelungen
  • Tideelbe: Gezeitenbereich mit speziellen Fangzeiten für Meerforelle

Fischereigesetz

Gesetz: Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)

Zuständige Behörde: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Fischereibehörde

Quelle: hamburg.de ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr