Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind das aktuelle Landesfischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern.
Fischerprüfung & Fischereischein
Sportfischerprüfung; für den Antrag sind Ausweis, Passfoto und der Prüfungsnachweis vorzulegen. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Hamburger Fischereiabgabe zu entrichten — ohne den Nachweis darüber darf niemand angeln, auch nicht mit einem Schein aus einem anderen Bundesland.
Erlaubnisschein
Hamburger Anglerverband (HAV) ist Hauptbewirtschafter der Hamburger Gewässer. HAV-Mitgliedschaft meist günstiger als Einzelschein.
Besonderheiten in Hamburg
- Elbe: internationales Großgewässer mit eigenen Regelungen
- Stadtparkseen und Alster: eigene Stadtgewässer-Regelungen
- Tideelbe: Gezeitenbereich mit speziellen Fangzeiten für Meerforelle
Fischereigesetz
Gesetz: Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
Zuständige Behörde: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Fischereibehörde
Quelle: hamburg.de ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr