Ausführlich: Fischereischein NRW: Online-Antrag, Prüfung & Gebühren
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Theorie: 60 Fragen aus sechs Sachgebieten (je 10), höchstens 60 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten und mindestens 6 je Sachgebiet; dazu ein praktischer Teil mit Gerätezusammenstellung und Fischartenerkennung. Fischereischein ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.
Erlaubnisschein
Pflicht: zusätzlicher Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters. Beim Angeln sind außerdem Fischereischein, Nachweis der Fischereiabgabe und ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
- Rhein unterliegt Bundeskompetenz — eigene Regelungen für Berufsfischer und Freizeitangler
- Ruhrverband bewirtschaftet viele Talsperren (Möhnesee, Rurtalsperre, Biggesee) mit eigenen Tickets
- Viele Stauseen mit Motorbootverbot (kein E-Motor-Angeln an allen Zonen)
Fischereigesetz
Gesetz: Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)
Zuständige Behörde: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Quelle: Ministerium MLV NRW ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr