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Angelrecht

Angeln in Nordrhein-Westfalen — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein NRW und den wichtigsten Angelregeln in Nordrhein-Westfalen.

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Ausführlich: Fischereischein NRW: Online-Antrag, Prüfung & Gebühren

Fischerprüfung & Fischereischein

Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Theorie: 60 Fragen aus sechs Sachgebieten (je 10), höchstens 60 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten und mindestens 6 je Sachgebiet; dazu ein praktischer Teil mit Gerätezusammenstellung und Fischartenerkennung. Fischereischein ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.

Erlaubnisschein

Pflicht: zusätzlicher Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters. Beim Angeln sind außerdem Fischereischein, Nachweis der Fischereiabgabe und ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

  • Rhein unterliegt Bundeskompetenz — eigene Regelungen für Berufsfischer und Freizeitangler
  • Ruhrverband bewirtschaftet viele Talsperren (Möhnesee, Rurtalsperre, Biggesee) mit eigenen Tickets
  • Viele Stauseen mit Motorbootverbot (kein E-Motor-Angeln an allen Zonen)

Fischereigesetz

Gesetz: Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)

Zuständige Behörde: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)

Quelle: Ministerium MLV NRW ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr