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Angelrecht

Angeln in Nordrhein-Westfalen — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein NRW und den wichtigsten Angelregeln in Nordrhein-Westfalen.

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Fischerprüfung & Fischereischein

Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises/der Stadt. Schriftliche Prüfung mit 60 Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog NRW. Mindestalter: 10 Jahre (Jugendfischereischein unter 18 möglich).

Erlaubnisschein

Pflicht: zusätzlicher Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters. NRW-Landesfischereiverband informiert über verfügbare Gewässer.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

  • Rhein unterliegt Bundeskompetenz — eigene Regelungen für Berufsfischer und Freizeitangler
  • Ruhrverband bewirtschaftet viele Talsperren (Möhnesee, Rurtalsperre, Biggesee) mit eigenen Tickets
  • Viele Stauseen mit Motorbootverbot (kein E-Motor-Angeln an allen Zonen)

Fischereigesetz

Gesetz: Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)

Zuständige Behörde: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)