Für Einsteiger

Angelschein machen: Kosten, Ablauf & alle Bundesländer

So wirst du vom Einsteiger zum Angler: der Weg zum Fischereischein Schritt für Schritt, was er kostet — und wie die Regeln in deinem Bundesland aussehen.

In 5 Schritten zum Angelschein

  1. 1
    Vorbereitungskurs

    Du bereitest dich auf die Fischerprüfung vor — online oder in Präsenz, je nach Bundesland. Themen sind Fischkunde, Gewässer- und Gerätekunde, Tier- und Naturschutz sowie das Fischereirecht.

  2. 2
    Fischerprüfung

    Die staatliche Prüfung ist meist ein Multiple-Choice-Test, in einigen Ländern mit praktischem Teil. Bestehst du, bekommst du das Prüfungszeugnis.

  3. 3
    Fischereischein lösen

    Mit dem Zeugnis beantragst du bei der zuständigen Behörde (oft Bürgeramt) deinen Fischereischein und zahlst die Fischereiabgabe deines Bundeslandes.

  4. 4
    Erlaubnisschein holen

    Für jedes Gewässer brauchst du zusätzlich einen Erlaubnisschein (Tages-, Wochen- oder Jahreskarte) des jeweiligen Bewirtschafters.

  5. 5
    Losangeln

    Fischereischein und Erlaubnisschein immer dabei, Schonzeiten und Mindestmaße beachten — und los geht der erste Angeltag.

→ Wo mache ich den Kurs? Angelschulen & Online-Anbieter im Überblick

Was kostet der Angelschein?

Vorbereitungskursca. 50–250 € (Online meist günstiger als Präsenz)
Prüfungsgebührca. 30–50 €
Fischereischeinca. 10–65 € je nach Bundesland & Laufzeit
Fischereiabgabewenige Euro pro Jahr, je nach Bundesland

Richtwerte — grob 100–300 € für den Einstieg. Genaue Beträge variieren je nach Bundesland und Kursanbieter.

→ Kosten für dein Bundesland berechnen (Kosten-Rechner)

Angelschein nach Bundesland

Prüfungspflicht, Mindestalter, Kosten und Touristenschein unterscheiden sich je Land. Klick dich für alle Details (inkl. Schonzeiten) in dein Bundesland:

BundeslandPrüfung PflichtMindestalterJahresscheinTouristenschein
Bayern Ja Fischerprüfung ab 12, Fischereischein ab 14; Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 dürfen in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers ohne eigenen Schein und ohne Fischereiabgabe fischen (Jugendfischereischein zum 01.01.2025 abgeschafft) Fischereischein auf Lebenszeit 35 €, Touristen-Jahresfischereischein 7,50 €; dazu die Fischereiabgabe: 40 € für fünf Jahre, 15 € pro Jahr für Touristen oder eine Einmalzahlung auf Lebenszeit (352 € mit 14, 160 € mit 45 Jahren; Stand 09/2026) Nur Auswärtige
Nordrhein-Westfalen Ja Fischereischein ab 12; Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren in Begleitung eines Scheininhabers Fischereischein 18 € online / 30 € bei Stadt oder Gemeinde; Fischereiabgabe 14 € für 1 Jahr bzw. 42 € für 5 Jahre online (Stand 09/2026) Nur Auswärtige
Niedersachsen Ja ab 14 (vollendetes 14. Lebensjahr); Minderjährige nur mit Vorsprache einer gesetzlichen Vertretung einmalig 45 € für den Fischereischein; eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben (Stand 09/2026) Ja
Baden-Württemberg Ja Jugendfischereischein ab 7 — die Altersgrenze wurde zum 24.10.2024 von zehn auf sieben Jahre gesenkt; er gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, und nur unter Aufsicht einer mindestens 18-jährigen Person mit gültigem Fischereischein. Zur Fischerprüfung wird zugelassen, wer am Prüfungstag zehn Jahre alt ist. Fischereiabgabe 12 € je Kalenderjahr, wahlweise für ein, fünf oder zehn Jahre im Voraus; Jugendfischereischeine sind abgabefrei. Die Gebühr für den Schein selbst setzt die Wohnsitzgemeinde fest — Tübingen verlangt 32,50 € für die Ersterteilung samt einem Jahr Abgabe, Karlsruhe 32 € Ausstellungsgebühr zuzüglich Abgabe (Stand 09/2026). Nur Auswärtige
Sachsen Ja Fischereischein ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 SächsFischG). Der Jugendfischereischein gilt vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr — damit darf man nur in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers angeln, es sei denn, man ist seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein. Er verfällt am 16. Geburtstag; ab dann ist der reguläre Fischereischein Pflicht. Wer unter 16 an einer betreuten Veranstaltung eines Anglervereins teilnimmt, braucht keinen Schein. Fischereischein auf Lebenszeit 42 €, Jugendfischereischein 9 €, besonderer Fischereischein bei nachgewiesener Behinderung 7 €, Gastfischereischein 15 € für einen Monat oder 75 € für sechs Monate; Duplikat 7 € (Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis). Eine Fischereiabgabe erhebt Sachsen nicht (Stand 09/2026). Nur Auswärtige
Sachsen-Anhalt Ja Den Friedfischfischereischein gibt es ab dem vollendeten 8. Lebensjahr, den vollen Fischereischein seit der Gesetzesänderung ab 12 statt wie bisher ab 14. Verwaltungsgebühr 10 € je Jahr (ein bis vier Jahre), 40 € für fünf Jahre, 150 € auf Lebenszeit; Sonderfischereischein 4 € je Jahr bzw. 65 € auf Lebenszeit. Dazu die Fischereiabgabe: 6 € je Jahr für Fischerei- und Friedfischfischereischein, 125 € beim Schein auf Lebenszeit, beim Sonderfischereischein 1 € je Jahr bzw. 20 € auf Lebenszeit (Stand 09/2026). Nein
Thüringen Ja Wer das 8., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, bekommt den Fischereischein nur als Jugendfischereischein und darf bis 14 nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln (§ 27 ThürFischG); wer die Fischerprüfung bestanden hat oder einen Vierteljahresfischereischein besitzt, ist von der Begleitpflicht befreit. Den regulären Fischereischein gibt es ab 14. Gesamtgebühr einschließlich Fischereiabgabe: Jahresfischereischein 18 €, Fünfjahresfischereischein 45 €, Zehnjahresfischereischein 70 €, Fischereischein auf Lebenszeit 245 €, Jugendfischereischein 12 €, Vierteljahresfischereischein 25 € (10 € Gebühr plus 15 € Fischereiabgabe, § 37 ThürFischAVO). Zweitschrift bei Verlust 8 € (Stand 09/2026). Ja
Hessen Ja Fischereischein ab 14 (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 HFischG). Jugendliche von 10 bis 16 dürfen ohne Schein mit der Handangel fischen, wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein Aufsicht führt, sie eine eigene Fischereierlaubnis haben und die Fischereiabgabe entrichtet ist. Kinder bis 10 dürfen als Helfer an die Fischerei herangeführt werden. Fischereiabgabe 7,50 € je Kalenderjahr, zahlbar für bis zu vier Jahre im Voraus; Jugendliche von 10 bis 16 zahlen 3,50 € je Kalenderjahr plus 3 € Verwaltungsgebühr. Für den Schein selbst weisen Land und Gemeinden weiterhin die Sätze der alten Laufzeiten aus (10 € Jahres-, 18 € Fünfjahres-, 36 € Zehnjahresschein); eine eigene Gebühr für den lebenslangen Schein ist noch nicht veröffentlicht (Stand 09/2026). Nur Auswärtige
Rheinland-Pfalz Ja Fischereischein ab dem vollendeten 13. Lebensjahr (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 LFischG). Wer das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, braucht keinen Fischereischein, solange eine volljährige Person mit Fischereischein dabei ist und jederzeit eingreifen kann; Kinder vor dem 10. Geburtstag dürfen Fische weder abködern noch betäuben oder töten. Nach der Landesverordnung über die Gebühren der Fischereiverwaltung und über die Fischereiabgabe kosten Jahresfischereischein 12 €, Fünfjahresfischereischein 41 €, Sonderfischereischein 9 € und Jugendfischereischein 5,60 €; die Fischereiabgabe steckt in diesen Sätzen. Für den unbefristeten Schein und die künftig getrennt erhobene Fischereiabgabe steht die neue Rechtsverordnung des Ministeriums noch aus (Stand 09/2026). Nur Auswärtige
Saarland Ja Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt den Fischereischein nur als Jugendfischereischein — es sei denn, die Fischerprüfung ist bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet (§ 28 SFischG). Mit dem Jugendfischereischein darf man nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln. Zur Fischerprüfung zugelassen wird, wer 13 ist. Landeseinheitlich festgelegt ist die Fischereiabgabe, die zusammen mit der Scheingebühr erhoben wird: 8 € beim Jahresfischereischein, 40 € beim Fünfjahresfischereischein, 2,50 € beim Jugendfischereischein sowie 5 € bzw. 25 € bei den Scheinen für Menschen mit Behinderung (§ 46 Landesfischereiordnung). Die Gebühr für den Schein selbst richtet sich nach dem saarländischen Gebührenrecht und wird von der Ortspolizeibehörde erhoben (Stand 09/2026). Nur Auswärtige
Schleswig-Holstein Ja Schein ab 12 beantragbar; verbindlich ab 14 Fischereiabgabe 20 € pro Jahr online, 28 € vor Ort (Stand 09/2026); 5 Jahre 100 € bzw. 108 € Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja Die Fischereischeinpflicht gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Kinder unter 14 brauchen nur die Angelerlaubnis für das Gewässer, angeln unter Aufsicht einer Person mit Fischereidokumenten mit und sind von der Fischereiabgabe befreit. Auf Wunsch kann der Fischereischein schon ab 10 Jahren erteilt werden — einen Jugendfischereischein gibt es in M-V nicht. Fischereischein auf Lebenszeit 8 € (bis 10 € bei erhöhtem Verwaltungsaufwand), Fischereiabgabemarke 10 € je Kalenderjahr. Touristenfischereischein 24 € samt Abgabemarke und Broschüre, digital 23 €, Verlängerung 13 €. Für die Küstengewässer kommt die Angelerlaubnis dazu: 30 € im Kalenderjahr, 10 € für Minderjährige, 12 € je Woche, 6 € je Tag (Stand 09/2026). Ja
Brandenburg Ja Fischereischein ab 14; Jugendfischereischein ab dem vollendeten 8. Lebensjahr. Kinder unter 8 dürfen auf Friedfische angeln, wenn eine Aufsichtsperson mit gültigem Fischereiabgabenachweis und Angelkarte dabei ist. Fischereischein einmalig 25 €, Jugendfischereischein 2,50 €; dazu die Fischereiabgabe von 12 € für ein Kalenderjahr oder 40 € für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre — seit dem 1. Januar 2026 einheitlich für alle ab 14 Jahren (Stand 09/2026). Ja
Berlin Ja Jugendfischereischein ab 12; Kinder unter 12 nur unselbständig an der Angel eines erwachsenen Scheininhabers Fischereischein A 18 € für 1 Jahr bzw. 27 € für 5 Jahre, Jugendfischereischein 10 €; dazu die Fischereiabgabe als Jahresmarke: 21 € (Jugendfischereischein 4 €) für 2026. Eine einmalige Verlängerung kostet die halbe Gebühr. Nein
Hamburg Ja Einen Fischereischein bekommen Volljährige, ab 16 auch Jugendliche mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; für Minderjährige ab 12 kann die gesetzliche Vertretung den Schein beantragen. Wer noch nicht 15 ist, darf ohne Fischereischein mit einer Handangel fischen, wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein Aufsicht führt. Fischereischein 15 € bei Erst- und Ersatzausstellung, 10 € für die Neuausstellung bei Vollendung des 18. Lebensjahres; dazu die Hamburger Fischereiabgabe von 10 € je Kalenderjahr. Der Touristenfischereischein kostet 45 € (Stand 09/2026). Nur Auswärtige
Bremen Ja Mindestalter 14. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bekommen keinen eigenen Fischereischein, dürfen aber angeln, wenn eine Person mit Fischereischein sie beaufsichtigt. Fischereischein 64 € bei der Erstausstellung, Ersatzschein 20 €. Der Stockangelschein kostet in Bremerhaven 32 € bei der Erstausstellung und 20 € als Ersatz. Eine jährliche Fischereiabgabe erhebt Bremen nicht (Stand 09/2026). Nein

Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist das jeweilige Landesfischereigesetz.

Und dann?

Häufige Fragen

Was kostet der Angelschein insgesamt?

Grob 100–300 € für den Einstieg — Vorbereitungskurs, Prüfungsgebühr, Fischereischein und Fischereiabgabe zusammen. Die genauen Beträge variieren je nach Bundesland und Kursanbieter.

Wie lange dauert es, den Angelschein zu machen?

Je nach Kursform von einem Wochenende (Kompaktkurs) bis zu mehreren Wochen. Online-Kurse erlaubst du dir im eigenen Tempo; danach folgt der Prüfungstermin.

Kann ich den Angelschein online machen?

Die Vorbereitung ist fast überall online möglich. Ob auch die Prüfung online bzw. wie sie abläuft, hängt vom Bundesland ab — Details findest du auf der jeweiligen Bundesland-Seite.

Brauche ich überhaupt einen Angelschein?

In Deutschland in der Regel ja: Zum Angeln brauchst du meist einen Fischereischein plus einen Erlaubnisschein für das Gewässer. Einige Bundesländer bieten einen prüfungsfreien Touristen-/Urlauberfischereischein an.