⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung beim Fischereiverband Saar: zugelassen wird, wer das 13. Lebensjahr vollendet hat, ein Vereinspraktikum absolviert und an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat. Geprüft wird schriftlich mit 60 Fragen in zwei Stunden, bestanden ab 45 richtigen Antworten. Die Prüfungsgebühr beträgt 100 € für Erwachsene und 50 € für Minderjährige, eine mündliche Prüfung kostet 20 € extra (§ 30 Landesfischereiordnung). Erteilt wird der Schein von der Ortspolizeibehörde am Wohnsitz.
Erlaubnisschein
Gewässererlaubnisschein erforderlich.
Besonderheiten in Saarland
- Kleinstes Bundesland — viele Gewässer grenzüberschreitend mit Rheinland-Pfalz
- Saar: Grenzgewässer zu Frankreich im Oberbereich
Fischereigesetz
Gesetz: Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)
Zuständige Behörde: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland
Quelle: Saarland — Fischereirecht ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr