⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung beim Umweltministerium oder beauftragter Stelle.
Erlaubnisschein
Gewässererlaubnisschein erforderlich.
Besonderheiten in Saarland
- Kleinstes Bundesland — viele Gewässer grenzüberschreitend mit Rheinland-Pfalz
- Saar: Grenzgewässer zu Frankreich im Oberbereich
Fischereigesetz
Gesetz: Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)
Zuständige Behörde: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland