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Angelrecht

Angeln in Schleswig-Holstein — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein Schleswig-Holstein und den wichtigsten Angelregeln in Schleswig-Holstein.

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Ausführlich: Fischereischein Schleswig-Holstein: Fischereiabgabe, Marke & Urlauberfischereischein

Fischerprüfung & Fischereischein

Fischereischeinprüfung bei den Fischereiverbänden unter Aufsicht des Landes (§ 27 LFischG): Fischarten, Hege und Pflege der Gewässer, Fanggeräte, Umgang mit gefangenen Fischen sowie Fischerei-, Naturschutz- und Tierschutzrecht. Dazu gehört ein Praxistag. Befreit ist unter anderem, wer die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat.

Erlaubnisschein

Für Binnengewässer: Erlaubnisschein des Bewirtschafters. An den meisten Küstengewässern ist das Angeln mit Fischereischein und entrichteter Fischereiabgabe frei; Erlaubnisschein nötig ist unter anderem an der gesamten Schlei, in Teilen der Lübecker Bucht und an der Eidermündung.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Kieler Förde und weite Teile der Ostseeküste: Angeln mit Fischereischein und Fischereiabgabe, ohne zusätzlichen Erlaubnisschein
  • Wattenmeer-Nationalpark: Angelverbotszonen
  • Schleswig-Holsteinische Seenplatte: zahlreiche Seen, Angelvereine organisieren Erlaubnisscheine

Fischereigesetz

Gesetz: Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG SH)

Zuständige Behörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz SH

Quelle: Land Schleswig-Holstein ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr