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Angelrecht

Angeln in Schleswig-Holstein — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein Schleswig-Holstein und den wichtigsten Angelregeln in Schleswig-Holstein.

Vor dem Angeln prüfen

Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind das aktuelle Landesfischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern.

Ausführlich: Fischereischein Schleswig-Holstein: Fischereiabgabe, Marke & Urlauberfischereischein

Fischerprüfung & Fischereischein

Fischereischeinprüfung bei den Fischereiverbänden unter Aufsicht des Landes (§ 27 LFischG): Fischarten, Hege und Pflege der Gewässer, Fanggeräte, Umgang mit gefangenen Fischen sowie Fischerei-, Naturschutz- und Tierschutzrecht. Dazu gehört ein Praxistag. Befreit ist unter anderem, wer die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat.

Erlaubnisschein

Für Binnengewässer: Erlaubnisschein des Bewirtschafters. An den meisten Küstengewässern ist das Angeln mit Fischereischein und entrichteter Fischereiabgabe frei; Erlaubnisschein nötig ist unter anderem an der gesamten Schlei, in Teilen der Lübecker Bucht und an der Eidermündung.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Kieler Förde und weite Teile der Ostseeküste: Angeln mit Fischereischein und Fischereiabgabe, ohne zusätzlichen Erlaubnisschein
  • Wattenmeer-Nationalpark: Angelverbotszonen
  • Schleswig-Holsteinische Seenplatte: zahlreiche Seen, Angelvereine organisieren Erlaubnisscheine

Fischereigesetz

Gesetz: Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG SH)

Zuständige Behörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz SH

Quelle: Land Schleswig-Holstein ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr