Ausführlich: Fischereischein Schleswig-Holstein: Fischereiabgabe, Marke & Urlauberfischereischein
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischereischeinprüfung bei den Fischereiverbänden unter Aufsicht des Landes (§ 27 LFischG): Fischarten, Hege und Pflege der Gewässer, Fanggeräte, Umgang mit gefangenen Fischen sowie Fischerei-, Naturschutz- und Tierschutzrecht. Dazu gehört ein Praxistag. Befreit ist unter anderem, wer die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat.
Erlaubnisschein
Für Binnengewässer: Erlaubnisschein des Bewirtschafters. An den meisten Küstengewässern ist das Angeln mit Fischereischein und entrichteter Fischereiabgabe frei; Erlaubnisschein nötig ist unter anderem an der gesamten Schlei, in Teilen der Lübecker Bucht und an der Eidermündung.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
- Kieler Förde und weite Teile der Ostseeküste: Angeln mit Fischereischein und Fischereiabgabe, ohne zusätzlichen Erlaubnisschein
- Wattenmeer-Nationalpark: Angelverbotszonen
- Schleswig-Holsteinische Seenplatte: zahlreiche Seen, Angelvereine organisieren Erlaubnisscheine
Fischereigesetz
Gesetz: Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG SH)
Zuständige Behörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz SH
Quelle: Land Schleswig-Holstein ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr