Start/ Regelwerk/ Schleswig-Holstein
Angelrecht

Angeln in Schleswig-Holstein — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein Schleswig-Holstein und den wichtigsten Angelregeln in Schleswig-Holstein.

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Fischerprüfung & Fischereischein

Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde. Besonderheit: Meeresangelkarte für die Ostseeküste ohne Fischerprüfung erhältlich.

Erlaubnisschein

Für Binnengewässer: Erlaubnisschein des Bewirtschafters. Ostsee/Nordsee: Seeangelkarte ausreichend für Küstenbereich.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Kieler Förde und Ostseeküste: Meeresangeln mit Seeangelkarte
  • Wattenmeer-Nationalpark: Angelverbotszonen
  • Schleswig-Holsteinische Seenplatte: zahlreiche Seen, Angelvereine organisieren Erlaubnisscheine

Fischereigesetz

Gesetz: Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG SH)

Zuständige Behörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz SH