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Fischwilderei & Schwarzangeln: eine Straftat

Wer ohne Berechtigung angelt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat: Fischwilderei. Das sogenannte Schwarzangeln wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt (§ 293 StGB) - vom hohen Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe. Wer die Regeln kennt, ist auf der sicheren Seite.

Was als Fischwilderei gilt

Fischwilderei begeht, wer fischt, ohne dazu berechtigt zu sein - etwa ohne Fischereischein, ohne gültige Erlaubniskarte für das Gewässer oder entgegen den Regeln der Gewässerordnung. Auch das Angeln in Sperrzonen oder während der Schonzeit kann dazu zählen.

Die Folgen

Fischwilderei kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden, dazu kommen oft die Einziehung der Ausrüstung und der Verlust der Erlaubnis. Kontrollen durch Fischereiaufseher und Polizei sind verbreitet - das Risiko steht in keinem Verhältnis zur gesparten Erlaubnis.

Diese Papiere gehören immer mit ans Wasser

  • Gültiger Fischereischein (und ggf. Nachweis der Fischereiabgabe).
  • Erlaubniskarte/Tageskarte für genau dieses Gewässer.
  • Kenntnis der Gewässerordnung mit Schonzeiten und Mindestmaßen.

Häufige Fragen

Ist Schwarzangeln eine Straftat?

Ja. Angeln ohne Berechtigung ist Fischwilderei nach § 293 StGB und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden - kein Kavaliersdelikt.

Was brauche ich, um legal zu angeln?

Einen gültigen Fischereischein, die Erlaubniskarte für das jeweilige Gewässer und die Beachtung der Gewässerordnung samt Schonzeiten und Mindestmaßen. Alles gehört ans Wasser.

Was passiert bei einer Kontrolle ohne Papiere?

Fischereiaufseher und Polizei können Anzeige erstatten, die Ausrüstung einziehen und die Erlaubnis entziehen. Die Folgen übersteigen den Wert der gesparten Karte bei Weitem.

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RA
Redaktion angelguide.de

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