Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind das aktuelle Landesfischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband; Prüfungen anderer Bundesländer und die Prüfung als Berufsfischer werden anerkannt. Ausgestellt wird der Schein als Lichtbildausweis von der Gemeinde des Hauptwohnsitzes, Voraussetzung ist das vollendete 14. Lebensjahr.
Erlaubnisschein
Zusätzlicher Erlaubnisschein nötig. Steinhuder Meer: Schein über LAVK. Nordseeküste: Seeangelschein ggf. erforderlich.
Besonderheiten in Niedersachsen
- Steinhuder Meer: eigene Bewirtschaftung, Nachtangeln geregelt
- Nordseeküste und Elbe: Übergangszone Süß-/Salzwasser mit eigenen Regeln
- Wattenmeer-Nationalpark: Angeln in Schutzzonen verboten
Fischereigesetz
Gesetz: Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
Zuständige Behörde: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Quelle: Serviceportal Niedersachsen ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr