Die Angaben dienen zur Orientierung. Maßgeblich sind das aktuelle Landesfischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Bedingungen deines Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern.
Fischerprüfung & Fischereischein
Fischerprüfung; die Abnahme ist dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg übertragen, die Prüfungstage werden landeseinheitlich festgelegt (§ 15 LFischVO). Zugelassen wird, wer am Prüfungstag das 10. Lebensjahr vollendet und den Vorbereitungslehrgang besucht hat. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 €, der Vorbereitungslehrgang beim Landesfischereiverband 260 € (Jugendliche unter 18: 210 €).
Erlaubnisschein
Zusätzlicher Erlaubnisschein des Bewirtschafters. Am Bodensee: Bodensee-Lizenz für das Drei-Länder-Gewässer (DE/AT/CH).
Besonderheiten in Baden-Württemberg
- Bodensee: internationale Regelung mit Österreich und Schweiz — Bodensee-Fischereivertrag
- Neckar/Rhein: Großes Gewässer mit eigenen Übergangsregeln
- Schwarzwald: Forellenbäche mit strengen Schonzeiten und Mindestmaßen
Fischereigesetz
Gesetz: Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG BW)
Zuständige Behörde: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW; Regierungspräsidien
Quelle: service-bw.de ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr