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Angelrecht

Angeln in Baden-Württemberg — Angelschein & Regelungen

Alles zur Fischerprüfung, dem Fischereischein Baden-Württemberg und den wichtigsten Angelregeln in Baden-Württemberg.

⚠ Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und allgemeine Orientierung — sie ersetzen nicht das aktuelle Landesfischereigesetz, die gültige Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes oder die Bedingungen des jeweiligen Erlaubnisscheins. Schonzeiten und Mindestmaße können sich jährlich ändern. Vor dem Angeln immer die tagesaktuellen Regeln prüfen.

Fischerprüfung & Fischereischein

Fischerprüfung; die Abnahme ist dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg übertragen, die Prüfungstage werden landeseinheitlich festgelegt (§ 15 LFischVO). Zugelassen wird, wer am Prüfungstag das 10. Lebensjahr vollendet und den Vorbereitungslehrgang besucht hat. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 €, der Vorbereitungslehrgang beim Landesfischereiverband 260 € (Jugendliche unter 18: 210 €).

Erlaubnisschein

Zusätzlicher Erlaubnisschein des Bewirtschafters. Am Bodensee: Bodensee-Lizenz für das Drei-Länder-Gewässer (DE/AT/CH).

Besonderheiten in Baden-Württemberg

  • Bodensee: internationale Regelung mit Österreich und Schweiz — Bodensee-Fischereivertrag
  • Neckar/Rhein: Großes Gewässer mit eigenen Übergangsregeln
  • Schwarzwald: Forellenbäche mit strengen Schonzeiten und Mindestmaßen

Fischereigesetz

Gesetz: Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG BW)

Zuständige Behörde: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW; Regierungspräsidien

Quelle: service-bw.de ↗ · Stand 2026, Angaben ohne Gewähr