Fischerprüfung: Ablauf, Fragen und Anmeldung in jedem Bundesland
Wer die Prüfung abnimmt, wie sie abläuft und was du dafür brauchst, regelt jedes Bundesland selbst. Hier stehen alle 16 Länder mit Quelle, dazu die Themen und wie du dich vorbereitest.
Das wird geprüft
- Fischkunde: Arten erkennen, Schonzeiten und Mindestmaße.
- Gewässerkunde und Hege: Lebensräume, Wasserqualität, Besatz.
- Gerätekunde: Ruten, Rollen, Schnüre, Haken und Montagen für den Zielfisch.
- Behandlung gefangener Fische: schonend landen, betäuben, töten, verwerten.
- Recht: Fischerei-, Tier- und Naturschutzrecht deines Landes.
Fischerprüfung nach Bundesland
| Bundesland | Prüfung und Ablauf | Quelle |
|---|---|---|
| Bayern | Staatliche Fischerprüfung; Anmeldung und Gebührenzahlung laufen landeseinheitlich über das Online-Portal der Landesanstalt für Landwirtschaft. Voraussetzung ist ein Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Pflichtstunden, die Prüfungsgebühr beträgt 50 €. Teilnehmen kann, wer am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet hat.Die staatliche Online-Prüfung wird am PC in einem Prüfungslokal vor Ort abgelegt (Einlasskontrolle, Prüfungs-PIN), es gibt keinen praktischen oder mündlichen Teil. | LfL Bayern, Institut für Fischerei: Wegweiser zur Online-Prüfung ↗ |
| Nordrhein-Westfalen | Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Theorie: 60 Fragen aus sechs Sachgebieten (je 10), höchstens 60 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten und mindestens 6 je Sachgebiet; dazu ein praktischer Teil mit Gerätezusammenstellung und Fischartenerkennung. Fischereischein ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.Die Prüfung wird vor Ort bei der unteren Fischereibehörde des Wohnsitzes abgelegt und besteht aus 60 schriftlichen Fragen (höchstens 60 Minuten) und einem praktischen Teil, in dem ein Angelgerät vor dem Prüfungsausschuss zusammengebaut wird. | Verordnung über die Fischerprüfung NRW, Fassung 03.07.2026 (recht.nrw.de) ↗ |
| Niedersachsen | Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband; Prüfungen anderer Bundesländer und die Prüfung als Berufsfischer werden anerkannt. Ausgestellt wird der Schein als Lichtbildausweis von der Gemeinde des Hauptwohnsitzes, Voraussetzung ist das vollendete 14. Lebensjahr.Die Fischerprüfung wird vor Ort bei einem Prüfungstermin des Anglerverbands Niedersachsen abgelegt, mit theoretischem Teil und praktischem Teil (Fischerkennung, waidgerechtes Töten an der Attrappe). | Anglerverband Niedersachsen e.V.: Fischerprüfung ↗ |
| Baden-Württemberg | Fischerprüfung; die Abnahme ist dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg übertragen, die Prüfungstage werden landeseinheitlich festgelegt (§ 15 LFischVO). Zugelassen wird, wer am Prüfungstag das 10. Lebensjahr vollendet und den Vorbereitungslehrgang besucht hat. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 €, der Vorbereitungslehrgang beim Landesfischereiverband 260 € (Jugendliche unter 18: 210 €).Die staatliche Fischerprüfung ist schriftlich (Multiple Choice, 2 Stunden) und findet zu landesweit festgelegten Terminen vor Ort in den Landkreisen statt. | Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.: Wie werde ich Angler? ↗ |
| Sachsen | Fischereiprüfung bei der Fischereibehörde; der Fischereischein wird nur erteilt, wenn die Sachkunde nachgewiesen ist (§ 21 SächsFischG). Als sachkundig gelten unter anderem Fischwirte, fischereiwissenschaftlich ausgebildete Personen und wer eine gleichwertige Prüfung bestanden hat. Fischereischeine anderer Bundesländer gelten weiter, solange man den Hauptwohnsitz nicht nach Sachsen verlegt.Die schriftliche Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren (90 Minuten) wird vor Ort an dem Prüfungsort abgelegt, den die Fischereibehörde für den Wohnsitz-Landkreis bestimmt. | Fischereibehörde Sachsen (LfULG): Rahmenlehrplan Vorbereitungslehrgang, Version 2022 ↗ |
| Sachsen-Anhalt | Fischerprüfung oder Friedfischprüfung, jeweils nach einem 30-stündigen Vorbereitungslehrgang. Die Prüfungsgebühr beträgt 60 € für die Fischerprüfung ab 18 Jahren und 30 € für Minderjährige, für die Friedfischprüfung 55 € bzw. 25 €.Die Prüfung wird vor Ort bei einer unteren Fischereibehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) abgelegt, Anmeldung spätestens 4 Wochen vor dem Termin. | Land Sachsen-Anhalt: Fischerprüfung Sachsen-Anhalt (Online-Anwendung) ↗ |
| Thüringen | Fischerprüfung nach Thüringer Vorgaben; anschließend stellt die Wohnsitzgemeinde den Fischereischein aus (§§ 26 bis 29 ThürFischG, §§ 34, 35 und 37 ThürFischAVO). Für den Vierteljahresfischereischein wird kein Prüfungsnachweis verlangt (§ 29 Abs. 2 Nr. 3 ThürFischG).Die Prüfung wird vor Ort zu den öffentlich bekanntgemachten Terminen der unteren Fischereibehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) abgelegt. | § 27 ThürFischAVO (Landesrecht Thüringen): Vorbereitungslehrgang ↗ |
| Hessen | Fischerprüfung nach § 31 HFischG; staatliche und staatlich anerkannte Prüfungen anderer Bundesländer werden von der obersten Fischereibehörde anerkannt. Befreit sind unter anderem ausgebildete Fischerinnen und Fischer sowie fischereiwissenschaftlich ausgebildete Personen. Ausgestellt wird der Schein vom Gemeindevorstand der Gemeinde, in der man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.Die staatliche Fischerprüfung wird vor Ort bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt vor einem Prüfungsausschuss abgelegt. | Landkreis Gießen, Untere Fischereibehörde: Staatliche Fischerprüfung ↗ |
| Rheinland-Pfalz | Rheinland-pfälzische Fischerprüfung mit Vorbereitungslehrgang; nachzuweisen sind Kenntnisse über Fischarten, Hege und Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie Fischerei- und Tierschutzrecht (§ 34 LFischG). Befreit sind unter anderem Berufsfischer, fischereiwissenschaftlich ausgebildete Personen und wer in einem anderen Bundesland eine vorgeschriebene Fischerprüfung abgelegt hat. Ausgestellt wird der Schein von der Verwaltung der Wohnsitzgemeinde.Die Prüfung findet landeseinheitlich bis zu viermal im Jahr vor Ort bei den unteren Fischereibehörden statt. | Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Fischereibehörde: Fischerei ↗ |
| Saarland | Fischerprüfung beim Fischereiverband Saar: zugelassen wird, wer das 13. Lebensjahr vollendet hat, ein Vereinspraktikum absolviert und an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat. Geprüft wird schriftlich mit 60 Fragen in zwei Stunden, bestanden ab 45 richtigen Antworten. Die Prüfungsgebühr beträgt 100 € für Erwachsene und 50 € für Minderjährige, eine mündliche Prüfung kostet 20 € extra (§ 30 Landesfischereiordnung). Erteilt wird der Schein von der Ortspolizeibehörde am Wohnsitz.Die schriftliche Prüfung wird vor Ort beim Fischereiverband Saar abgelegt, die Anmeldung nach einem Onlinekurs läuft über den jeweiligen Kursanbieter. | Fischereiverband Saar e.V.: Fischerprüfung ↗ |
| Schleswig-Holstein | Fischereischeinprüfung bei den Fischereiverbänden unter Aufsicht des Landes (§ 27 LFischG): Fischarten, Hege und Pflege der Gewässer, Fanggeräte, Umgang mit gefangenen Fischen sowie Fischerei-, Naturschutz- und Tierschutzrecht. Dazu gehört ein Praxistag. Befreit ist unter anderem, wer die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat.Die Prüfung wird vor Ort bei einem der beiden vom Land hoheitlich beauftragten Verbände der Angelfischerei abgelegt. | Land Schleswig-Holstein, Oberste Fischereibehörde: Fischerei – Rechtliche Grundlagen ↗ |
| Mecklenburg-Vorpommern | Fischereischeinprüfung beim LALLF; die Prüfungsgebühr beträgt 25 € für Personen über 18 und 15 € für Personen bis 18 Jahre. Fischereischeine anderer Bundesländer gelten in M-V, solange die Fischereiabgabe hier entrichtet ist. Für den Touristenfischereischein ist keine Prüfung nötig — man verpflichtet sich stattdessen, sich das nötige Wissen zu Fischerei und Tierschutz aus der ausgegebenen Broschüre anzueignen.Die Prüfung wird vor Ort bei der örtlichen Ordnungsbehörde (Stadt, amtsfreie Gemeinde oder Amt) mit einem amtlichen Fragebogen abgelegt, 60 Fragen in 90 Minuten. | LALLF Mecklenburg-Vorpommern: Fischereischeinprüfung ↗ |
| Brandenburg | Fischereischein nach bestandener Anglerprüfung bei der unteren Fischereibehörde; geprüft werden Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und die einschlägigen Rechtsvorschriften (§§ 17, 19 BbgFischG). Fürs Friedfischangeln ist keine Prüfung nötig.Die schriftliche Prüfung (60 Fragen, 2 Stunden) wird vor Ort bei der unteren Fischereibehörde oder bei einem vom LELF anerkannten Anglerprüfer abgelegt. | Verordnung über die Anglerprüfung Brandenburg (BRAVORS) ↗ |
| Berlin | Anglerprüfung bei den fischereilichen Landesverbänden. Prüfungen, die in einem anderen Bundesland abgelegt wurden, gelten wie die Berliner Anglerprüfung. Den Fischereischein A erhält außerdem, wer einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbands aus dieser Zeit vorlegen kann.Die Anglerprüfung wird vor Ort beim jeweiligen Verband (DAV Landesverband Berlin oder VDSF Landesverband Berlin-Brandenburg) im Anschluss an den Lehrgang abgelegt. | Fischereiamt Berlin: Die Anglerprüfung ↗ |
| Hamburg | Sportfischerprüfung; für den Antrag sind Ausweis, Passfoto und der Prüfungsnachweis vorzulegen. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Hamburger Fischereiabgabe zu entrichten — ohne den Nachweis darüber darf niemand angeln, auch nicht mit einem Schein aus einem anderen Bundesland.Der Anglerverband Hamburg nimmt vor Ort eine praktische und eine theoretische Prüfung ab, die Theorie seit Februar 2025 digital auf einem Tablet. | Anglerverband Hamburg e.V.: So werden Sie Angler*in in Hamburg ↗ |
| Bremen | Fischerprüfung beim Landesfischereiverband Bremen. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Nachweis einer bestandenen Fischereiprüfung auch für den Stockangelschein vorzulegen — das alte prüfungsfreie Stockangelrecht ist damit Geschichte.Die Fischereiprüfung führt der Landesfischereiverband Bremen vor Ort durch. | Landesfischereiverband Bremen e.V.: Startseite (Hinweis Lehrgänge) ↗ |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Prüfungsordnung und die zuständige Stelle deines Landes.
Häufige Fragen
Was wird in der Fischerprüfung gefragt?
Die Themen sind in allen Ländern ähnlich: Fischkunde, Gewässerkunde und Hege, Gerätekunde, die Behandlung gefangener Fische sowie Fischerei-, Tier- und Naturschutzrecht. Viele Länder prüfen schriftlich mit Fragen zum Ankreuzen, einige zusätzlich praktisch, etwa mit dem Zusammenstellen von Angelgerät oder dem Erkennen von Fischen auf Bildkarten.
Wie viele Fragen hat die Fischerprüfung?
Das legt jedes Land selbst fest. In Nordrhein-Westfalen und im Saarland sind es zum Beispiel 60 Fragen, bestanden ist ab 45 richtigen Antworten. Die Regeln für dein Land stehen in der Tabelle.
Kann man die Fischerprüfung online machen?
Die Vorbereitung ja, die Prüfung selbst findet in Deutschland vor Ort statt, teils am Computer in einem Prüfungslokal. Was in deinem Land online geht, steht auf der Seite Angelschein online machen.
Wo melde ich mich zur Fischerprüfung an?
Je nach Land bei der Fischereibehörde, der Gemeinde, einem Landesfischereiverband oder über ein Online-Portal des Landes. Die zuständige Stelle steht auf der Seite deines Bundeslandes.
Wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor?
Mit einem anerkannten Vorbereitungslehrgang, wo einer Pflicht ist, und vielen Übungsfragen. Probeprüfungen zeigen dir, ob du sicher genug bist. Viele Kurse gibt es online, mit Lernvideos und App.