Jugendfischereischein: Ab wann Kinder angeln dürfen
Ob ein Kind einen eigenen Schein braucht, ab wann es zur Fischerprüfung darf und wer dabei sein muss, regelt jedes Bundesland anders. Hier stehen alle 16 Länder mit Quelle.
Jugendfischereischein nach Bundesland
| Bundesland | Regel für Kinder und Jugendliche | Quelle |
|---|---|---|
| Bayern | Fischerprüfung ab 12, Fischereischein ab 14; Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 dürfen in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers ohne eigenen Schein und ohne Fischereiabgabe fischen (Jugendfischereischein zum 01.01.2025 abgeschafft) | BayernPortal ↗ |
| Nordrhein-Westfalen | Fischereischein ab 12; Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren in Begleitung eines Scheininhabers | Ministerium MLV NRW ↗ |
| Niedersachsen | ab 14 (vollendetes 14. Lebensjahr); Minderjährige nur mit Vorsprache einer gesetzlichen Vertretung | Serviceportal Niedersachsen ↗ |
| Baden-Württemberg | Jugendfischereischein ab 7 — die Altersgrenze wurde zum 24.10.2024 von zehn auf sieben Jahre gesenkt; er gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, und nur unter Aufsicht einer mindestens 18-jährigen Person mit gültigem Fischereischein. Zur Fischerprüfung wird zugelassen, wer am Prüfungstag zehn Jahre alt ist. | service-bw.de ↗ |
| Sachsen | Fischereischein ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 SächsFischG). Der Jugendfischereischein gilt vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr — damit darf man nur in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers angeln, es sei denn, man ist seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein. Er verfällt am 16. Geburtstag; ab dann ist der reguläre Fischereischein Pflicht. Wer unter 16 an einer betreuten Veranstaltung eines Anglervereins teilnimmt, braucht keinen Schein. | Fischerei Sachsen ↗ |
| Sachsen-Anhalt | Den Friedfischfischereischein gibt es ab dem vollendeten 8. Lebensjahr, den vollen Fischereischein seit der Gesetzesänderung ab 12 statt wie bisher ab 14. | Landesverwaltungsamt LSA ↗ |
| Thüringen | Wer das 8., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, bekommt den Fischereischein nur als Jugendfischereischein und darf bis 14 nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln (§ 27 ThürFischG); wer die Fischerprüfung bestanden hat oder einen Vierteljahresfischereischein besitzt, ist von der Begleitpflicht befreit. Den regulären Fischereischein gibt es ab 14. | Serviceportal Thüringen ↗ |
| Hessen | Fischereischein ab 14 (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 HFischG). Jugendliche von 10 bis 16 dürfen ohne Schein mit der Handangel fischen, wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein Aufsicht führt, sie eine eigene Fischereierlaubnis haben und die Fischereiabgabe entrichtet ist. Kinder bis 10 dürfen als Helfer an die Fischerei herangeführt werden. | Hessisches Landwirtschaftsministerium ↗ |
| Rheinland-Pfalz | Fischereischein ab dem vollendeten 13. Lebensjahr (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 LFischG). Wer das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, braucht keinen Fischereischein, solange eine volljährige Person mit Fischereischein dabei ist und jederzeit eingreifen kann; Kinder vor dem 10. Geburtstag dürfen Fische weder abködern noch betäuben oder töten. | service.rlp.de ↗ |
| Saarland | Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt den Fischereischein nur als Jugendfischereischein — es sei denn, die Fischerprüfung ist bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet (§ 28 SFischG). Mit dem Jugendfischereischein darf man nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln. Zur Fischerprüfung zugelassen wird, wer 13 ist. | Saarland — Fischereirecht ↗ |
| Schleswig-Holstein | Schein ab 12 beantragbar; verbindlich ab 14 | Land Schleswig-Holstein ↗ |
| Mecklenburg-Vorpommern | Die Fischereischeinpflicht gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Kinder unter 14 brauchen nur die Angelerlaubnis für das Gewässer, angeln unter Aufsicht einer Person mit Fischereidokumenten mit und sind von der Fischereiabgabe befreit. Auf Wunsch kann der Fischereischein schon ab 10 Jahren erteilt werden — einen Jugendfischereischein gibt es in M-V nicht. | LALLF M-V ↗ |
| Brandenburg | Fischereischein ab 14; Jugendfischereischein ab dem vollendeten 8. Lebensjahr. Kinder unter 8 dürfen auf Friedfische angeln, wenn eine Aufsichtsperson mit gültigem Fischereiabgabenachweis und Angelkarte dabei ist. | MLEUV Brandenburg ↗ |
| Berlin | Jugendfischereischein ab 12; Kinder unter 12 nur unselbständig an der Angel eines erwachsenen Scheininhabers | Fischereiamt Berlin ↗ |
| Hamburg | Einen Fischereischein bekommen Volljährige, ab 16 auch Jugendliche mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; für Minderjährige ab 12 kann die gesetzliche Vertretung den Schein beantragen. Wer noch nicht 15 ist, darf ohne Fischereischein mit einer Handangel fischen, wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein Aufsicht führt. | hamburg.de ↗ |
| Bremen | Mindestalter 14. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bekommen keinen eigenen Fischereischein, dürfen aber angeln, wenn eine Person mit Fischereischein sie beaufsichtigt. | service.bremen.de ↗ |
Angaben aus unserem Regelwerk, Stand 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist das Landesfischereigesetz.
Häufige Fragen
Was ist ein Jugendfischereischein?
Ein Fischereischein für Kinder und Jugendliche, den es nur in einigen Bundesländern gibt. Meist ist er ohne Fischerprüfung zu haben, erlaubt das Angeln aber nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein. Mit dem Erwachsenenalter oder einer bestandenen Prüfung wird daraus der reguläre Schein.
Ab wann dürfen Kinder angeln?
Das regelt jedes Bundesland selbst. In vielen Ländern dürfen Kinder in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein schon ab etwa sieben bis zehn Jahren angeln, teils ganz ohne eigenen Schein. Die genaue Regel für dein Land steht in der Tabelle.
Ab wann kann man die Fischerprüfung machen?
Je nach Bundesland ab etwa 10 bis 14 Jahren. Wer die Prüfung früh besteht, darf in vielen Ländern früher allein angeln als mit dem Jugendfischereischein.
Wo gibt es den Jugendfischereischein nicht mehr?
Bayern hat ihn zum 1. Januar 2025 abgeschafft; Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 dürfen dort in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers ohne eigenen Schein fischen. Mecklenburg-Vorpommern kennt keinen Jugendfischereischein. Änderungen gab es zuletzt auch in NRW und Baden-Württemberg.
Wie bereiten sich Jugendliche auf die Fischerprüfung vor?
Am bequemsten mit einem Online-Kurs, der zum eigenen Bundesland passt. Fishing-King gibt laut eigenen Angaben 20 % Ermäßigung für Schüler; zusätzlich gilt unser Code ANGELGUIDE10, ob beides zusammen geht, legt Fishing-King fest.