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Meeresfisch

Schwarzmundgrundel

Neogobius melanostomus

Invasiver Neozoe aus dem Schwarzmeer-Raum, der sich rasant in deutschen Gewässern ausbreitet — kein Schonrecht, kein Mindestmaß.

Steckbrief

Schonzeit
keine (invasive Art — keine Schonzeit, kein Mindestmaß)
Mindestmaß
Größe
10–25 cm
Gewicht
bis ca. 300 g
Laichzeit
April – August (mehrere Gelege)
Beste Saison
Ganzjährig aktiv (kältetolerant)
Lebensraum
Grund in Flüssen, Häfen, Steinschüttungen; bevorzugt Hartsub­strat
Verbreitung
Ursprung: Kaspisches Meer / Schwarzes Meer; invasiv in Rhein, Weser, Elbe, Donau, Bodensee, Ostsee
Verwechslungsgefahr
Andere Grundeln (Flussgrundel, Marmorgrundel); Schwarzmundgrundel durch schwarzen Fleck auf erster Rückenflosse erkennbar.

Methoden & Köder

Bewährte Fangmethoden:

Naturköder (Grundangel)Micro-Jigkleiner Gummifisch

Top-Köder:

WurmMuschelkleiner JigGammarus

Über den Fisch

Die Schwarzmundgrundel ist eine der erfolgreichsten invasiven Fischarten in Europa und breitet sich seit den 1990er-Jahren entlang der Wasserstraßen und Seeschifffahrtsrouten rasant aus. Über Ballastwasser gelangte sie in die Ostsee und von dort die Flüsse aufwärts — inzwischen ist sie im Rhein bis Basel und in vielen weiteren deutschen Gewässern präsent.

Für heimische Fischarten ist sie eine echte Konkurrenz: Sie besetzt Laichplätze von Groppe und Schmerle, frisst Fischeier und verdrängt Kleinfische. Da die Schwarzmundgrundel eine invasive, nicht schutzwürdige Art ist, gibt es weder Schonzeit noch Mindestmaß — Angler sind sogar aufgerufen, sie zu entnehmen und nicht wieder auszusetzen.

Das Fleisch ist essbar, der Geschmack wird als milde und fischig beschrieben. In osteuropäischen Ländern, wo sie ursprünglich heimisch ist, wird sie traditionell gegessen.

Häufige Fragen zu Schwarzmundgrundel

Ist die Schwarzmundgrundel schädlich für heimische Fische?

Ja. Sie verdrängt heimische Bodenarten wie Groppe und Bachschmerle, konkurriert um Laichplätze und frisst Fischeier. Naturschutzorganisationen empfehlen Anglern, gefangene Exemplare zu entnehmen und nicht wieder auszusetzen.

Darf ich Schwarzmundgrundeln wieder freilassen?

Nein — das Wiederaussetzen invasiver Arten ist nach EU-Verordnung 1143/2014 in Deutschland verboten. Gefangene Exemplare dürfen nicht lebend transportiert oder ausgesetzt werden. Entnehmen und fachgerecht entsorgen ist korrekt.

Wie erkenne ich die Schwarzmundgrundel?

Typisch ist der schwarze Fleck am hinteren Ende der ersten Rückenflosse. Der Körper ist dunkel gefleckt, der Kopf breit und krötenartig. Die Brust-/Bauchflossen sind zu einem Saugnapf verwachsen, mit dem der Fisch auf Steinen festsaugt.

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