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Kleinfisch

Bitterling

Rhodeus amarus

Der winzige, zur Laichzeit prächtig gefärbte Bitterling laicht in Teich- und Flussmuscheln — eine geschützte Symbiose-Art, kein Angelfisch.

Bitterling

Steckbrief

Schonzeit
ganzjährig geschützt (FFH, regional)
Mindestmaß
ganzjährig geschützt
Größe
5–8 cm, selten 10 cm
Gewicht
wenige Gramm
Laichzeit
April – Juni (in Muscheln)
Beste Saison
Ganzjährig geschützt
Lebensraum
Pflanzenreiche, ruhige Flachwasserzonen mit Großmuschelbeständen
Verbreitung
Mittel- & Osteuropa
Verwechslungsgefahr
Kleiner, hochrückiger Karpfenfisch; das Männchen zeigt zur Laichzeit ein leuchtendes Rosa und einen schillernden blaugrünen Streifen am hinteren Körper.

Methoden & Köder

Bewährte Fangmethoden:

Nicht beangelt – geschützt

Top-Köder:

Über den Fisch

Der Bitterling ist für seine außergewöhnliche Fortpflanzung bekannt: Das Weibchen legt seine Eier mit einer langen Legeröhre in lebende Großmuscheln, in denen die Brut geschützt heranwächst. Das Männchen färbt sich dafür leuchtend schillernd.

Diese enge Bindung an Muschelbestände macht ihn empfindlich gegenüber Gewässerverschmutzung. Als Art der FFH-Richtlinie ist er ganzjährig geschützt und darf nicht beangelt werden — der Schutzstatus gilt regional verbindlich.

Häufige Fragen zu Bitterling

Ist der Bitterling giftig oder gefährlich?

Nein, der Bitterling ist weder giftig noch gefährlich. Er ist ein winziger, friedlicher Karpfenfisch von nur 5 bis 8 cm Länge, ohne Stacheln oder gefährliche Zähne. Vom Menschen geht keinerlei Gefahr aus.

Was ist das Besondere am Bitterling?

Der Bitterling ist für seine außergewöhnliche Fortpflanzung bekannt: Das Weibchen legt seine Eier mit einer langen Legeröhre in lebende Großmuscheln, in denen die Brut geschützt heranwächst. Zur Laichzeit färbt sich das Männchen leuchtend rosa und zeigt einen schillernden blaugrünen Streifen am hinteren Körper. Diese enge Bindung an Muschelbestände macht ihn empfindlich gegenüber Gewässerverschmutzung.

Darf man den Bitterling angeln oder essen?

Nein, der Bitterling ist als Art der FFH-Richtlinie geschützt und ganzjährig geschont; er darf nicht beangelt werden. Der konkrete Schutzstatus ist regional verbindlich geregelt. Als nur wenige Zentimeter großer Fisch spielt er als Speisefisch ohnehin keine Rolle.

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