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Tierschutz beim Angeln: Waidgerecht handeln

Angeln und Tierschutz schließen sich nicht aus - im Gegenteil: Waidgerechtes Verhalten ist die Grundlage unseres Hobbys. Das Tierschutzgesetz bindet jeden Angler. Wer es beachtet, behandelt Fische respektvoll und schützt zugleich das Ansehen der Angler.

Der vernünftige Grund

Einem Wirbeltier darf man nur aus einem vernünftigen Grund Schmerzen oder Schäden zufügen. Beim Angeln ist das vor allem die Nahrungsgewinnung - der Fang zur Verwertung. Das reine "Fangen und Zurücksetzen aus Spaß" ist rechtlich heikel; mehr dazu im Catch-and-Release-Guide.

Schonend behandeln

  • Drill nicht unnötig verlängern und den Fisch zügig landen.
  • Mit nassen Händen anfassen und so kurz wie möglich aus dem Wasser nehmen (siehe Abhaken).
  • Verwertbaren Fisch sofort waidgerecht betäuben und töten, geschützten oder untermaßigen schonend zurücksetzen.

Verbotene Praktiken

Tierschutzwidrig und verboten sind unter anderem der lebende Köderfisch, das Setzen lebender Fische als Köder, das unnötige Quälen sowie in vielen Ländern das Hältern im Setzkescher unter ungeeigneten Bedingungen. Die Details regelt das jeweilige Landesrecht (Richtwert).

Häufige Fragen

Ist Angeln mit dem Tierschutz vereinbar?

Ja, sofern man waidgerecht handelt: aus vernünftigem Grund (Nahrungsgewinnung), den Fisch schonend behandelt und verbotene Praktiken meidet. Der Tierschutz ist die Grundlage des Angelns.

Was ist ein vernünftiger Grund beim Angeln?

Vor allem die Nahrungsgewinnung - der Fang von Fisch zur Verwertung. Reines Fangen und Zurücksetzen ohne Verwertungsabsicht ist rechtlich heikel.

Welche Praktiken sind beim Angeln verboten?

Unter anderem der lebende Köderfisch, unnötiges Quälen und das Hältern unter ungeeigneten Bedingungen. Die genauen Verbote regelt das Landesrecht.

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RA
Redaktion angelguide.de

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