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Fisch waidgerecht töten: Betäuben und Stechen richtig gemacht

Wer einen maßigen Fisch zur Verwertung entnimmt, ist verpflichtet, ihn schnell und schmerzfrei zu töten. Das schreibt das Tierschutzgesetz vor und es ist Teil des waidgerechten Angelns. Zwei Schritte gehören untrennbar zusammen: Betäuben und Töten.

1. Betäuben

Zuerst wird der Fisch durch einen kräftigen, gezielten Schlag mit einem stabilen Gegenstand (Totschläger/Priest) auf den Kopf oberhalb der Augen betäubt. Der Schlag muss hart genug sein, dass der Fisch sofort bewegungslos ist. Erst danach folgt der tötende Stich - niemals umgekehrt.

2. Töten

  • Herzstich: Mit einem spitzen Messer wird direkt hinter den Brustflossen ins Herz gestochen - der Fisch verblutet sofort.
  • Kiemenschnitt: Alternativ durchtrennt man die Kiemenbögen, sodass der Fisch ausblutet.

Beide Methoden führen nach der Betäubung schnell zum Tod. Größere Fische legt man zum Ausbluten und nimmt sie dann zügig aus.

Was nicht erlaubt ist

Tierschutzwidrig und verboten sind das Ersticken-Lassen an der Luft, das Lebend-Ausnehmen oder lebend Einfrieren. Der Fisch muss vor allen weiteren Schritten betäubt und getötet sein. Untermaßige oder geschonte Fische werden dagegen schonend abgehakt und zurückgesetzt.

Häufige Fragen

Wie tötet man einen Fisch waidgerecht?

In zwei Schritten: erst durch einen kräftigen Schlag auf den Kopf betäuben, dann sofort durch Herzstich oder Kiemenschnitt töten. Der Fisch verblutet danach schnell und schmerzfrei.

Muss man einen Fisch vor dem Töten betäuben?

Ja, zwingend. Erst die Betäubung durch den Kopfschlag, dann der tötende Stich - niemals umgekehrt. Das schreibt der Tierschutz vor.

Was ist beim Töten verboten?

Den Fisch an der Luft ersticken zu lassen, ihn lebend auszunehmen oder lebend einzufrieren. Der Fisch muss vor allen weiteren Schritten betäubt und getötet sein.

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RA
Redaktion angelguide.de

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