Fischereigesetz NRW 2026: Die wichtigsten Änderungen für Angler
Fischereigesetz NRW 2026: Landtag beschloss historische Änderungen — Fischerprüfung ab 12 Jahren, digitaler Fischereischein und Schein auf Lebenszeit.
Mainz liegt am Rhein, der hier die Grenze zu Hessen bildet und das zentrale Angelgewässer der Stadt ist. Der große Strom bietet ein artenreiches Revier vom Friedfisch- bis zum Raubfischangeln. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Reviere, die realistischen Zielfische, passende Methoden und die in Rheinland-Pfalz nötigen Papiere.
Der Mainzer Rheinabschnitt ist ein klassisches Großstromrevier mit Buhnenfeldern, Steinpackungen und kräftiger Strömung. Das Artenspektrum ist breit: Friedfische wie Brassen, Rotaugen, Barben und Döbel, dazu Raubfische wie Zander, Barsch, Hecht und Rapfen sowie Aal, Wels und Karpfen. Auch die eingewanderte Grundel ist hier inzwischen allgegenwärtig. Für das Angeln auf der linksrheinischen, rheinland-pfälzischen Seite wird ein entsprechender rheinischer Erlaubnisschein benötigt.
Rund um Mainz bewirtschaften zahlreiche Vereine Stillgewässer und Nebengewässer. Diese sind häufig auf Karpfen, Schleie, Hecht und Barsch ausgerichtet und bieten ruhigere Ansitze als der Strom. Der Zugang erfolgt über Mitgliedschaft oder Gastkarten der jeweiligen Bewirtschafter.
Das Artenspektrum am Rhein ist breit gefächert und wechselt mit Saison und Abschnitt. Im Strom dominieren strömungsliebende Friedfische und Wanderfische, in den ruhigeren Vereinsgewässern eher die klassischen Stillwasserbewohner.
Im strömenden Rhein hat sich das Feederangeln auf Friedfische bewährt, weil der Korb den Köder trotz Strömung am Platz hält. Auf Zander und Barsch ist das Spinnfischen mit Gummifischen entlang der Buhnenkanten effektiv. In den Vereinsseen punkten Grund- und Posenmontagen auf Karpfen, Schleie und Brassen sowie das Hechtangeln mit Kunst- oder totem Köderfisch. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten.
Im Frühjahr ziehen Friedfische in die wärmeren Uferzonen, sobald die Schonzeiten enden. Der Sommer gehört Karpfen, Schleie und – im Rhein – dem Wels, am besten in den Tagesrandzeiten. Der Herbst ist die klassische Raubfischzeit auf Hecht, Zander und Barsch. Im Winter lässt sich weiter gezielt auf Zander ansitzen. Schonzeiten sind regional geregelt; in Rheinland-Pfalz sind zudem einige Arten ganzjährig geschont.
Am Rhein sind die Buhnenfelder der Schlüssel: Im ruhigen Kehrwasser hinter der Buhne sammeln sich Friedfische und Zander, an der Buhnenkante und in den Gleiten jagen Raubfische. Steinpackungen am Ufer ziehen Barsch und Aal an. Achte auf Schutzgebiete: Im Naturschutzgebiet am Mombacher Rheinufer ist das Angeln ganzjährig verboten – informiere dich vorab über die örtlichen Grenzen.
In Rheinland-Pfalz brauchst du zuerst den staatlichen Fischereischein, den du nach bestandener Fischerprüfung erhältst. Hinzu kommt für jedes Gewässer ein gewässerbezogener Erlaubnisschein (Angelkarte) – für die linksrheinische Rheinstrecke der entsprechende rheinische Erlaubnisschein, für Vereinsgewässer die Karte des jeweiligen Bewirtschafters. Erst mit beiden Papieren darfst du angeln; beide sind beim Angeln mitzuführen.
Schonzeiten, Mindestmaße, geschützte Arten und Schutzgebiete sind regional geregelt. In Rheinland-Pfalz sind einige Arten ganzjährig geschont und dürfen nicht entnommen werden; zudem gibt es Bereiche mit ganzjährigem Angelverbot. Verbindlich sind der Erlaubnisschein und das Landesfischereigesetz – prüfe die Vorgaben vor dem Angeln und halte dich an das Verbot des lebenden Köderfischs.
Kescher, Lösezange und Maßband gehören ans Wasser, um Fische rasch zu versorgen und geschützte Arten sicher zurückzusetzen. Ob ein Setzkescher zulässig ist und wie viele Ruten erlaubt sind, regelt der jeweilige Erlaubnisschein. Achte am Rhein zudem auf die Grenzen ausgewiesener Schutzgebiete, in denen das Angeln untersagt sein kann.
Für die linksrheinische, rheinland-pfälzische Seite einen entsprechenden rheinischen Erlaubnisschein. Zusätzlich musst du Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein.
Unter anderem Brassen, Rotauge, Barbe und Döbel sowie Zander, Barsch, Hecht, Rapfen, Aal, Wels und Karpfen. Auch die eingewanderte Grundel ist häufig.
Ja. Im Naturschutzgebiet am Mombacher Rheinufer ist das Angeln ganzjährig verboten. Achte generell auf ausgewiesene Schutzgebiete und ihre Grenzen.
Nein. In Rheinland-Pfalz sind einige Arten ganzjährig geschont. Welche das sind sowie die geltenden Schonzeiten und Mindestmaße stehen im Erlaubnisschein bzw. im Landesfischereigesetz.
Feederangeln auf Friedfisch und Spinnfischen auf Zander und Barsch an den Buhnenfeldern; im Kehrwasser hinter der Buhne stehen oft beide dicht beieinander.
Ja. Fischereischein und gewässerbezogener Erlaubnisschein sind beim Angeln stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Rhein ist ergiebig, doch Strömung und Schiffsverkehr verlangen Erfahrung und sicheren Stand. Einsteiger üben oft erst an ruhigeren Vereinsgewässern und wechseln später an den Strom.
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