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Angelschein machen in Saarland

In Saarland geht die Vorbereitung online, ein Teil davon findet vor Ort statt. Hier steht der ganze Weg zum Fischereischein Saarland: Kurs, Prüfung, Kosten und Alter, mit Quellen.

Saarland auf einen Blick

Schein
Fischereischein Saarland
Vorbereitung
online mit Präsenzteil
Jahresschein
Landeseinheitlich festgelegt ist die Fischereiabgabe, die zusammen mit der Scheingebühr erhoben wird: 8 € beim Jahresfischereischein, 40 € beim Fünfjahresfischereischein, 2,50 € beim Jugendfischereischein sowie 5 € bzw. 25 € bei den Scheinen für Menschen mit Behinderung (§ 46 Landesfischereiordnung). Die Gebühr für den Schein selbst richtet sich nach dem saarländischen Gebührenrecht und wird von der Ortspolizeibehörde erhoben (Stand 09/2026).
Laufzeit
Jahresfischereischein und Jugendfischereischein gelten je ein Kalenderjahr, der Fünfjahresfischereischein fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (§ 29 SFischG). Beide lassen sich verlängern; die Verlängerung steht der Erteilung gleich.
Zuständig
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland

In 4 Schritten zum Angelschein in Saarland

  1. Vorbereiten. Ein Vorbereitungslehrgang des Fischereiverbands Saar oder einer von ihm beauftragten Stelle ist Pflicht und kann online oder in Präsenz absolviert werden. Zusätzlich verlangt § 30 Landesfischereiordnung ein Vereinspraktikum vor Ort, das auch nach der Prüfung beim Verband absolviert werden kann. Zum Beispiel mit dem Online-Kurs von Fishing-King für Saarland (Anzeige).
  2. Prüfung ablegen. Die schriftliche Prüfung wird vor Ort beim Fischereiverband Saar abgelegt, die Anmeldung nach einem Onlinekurs läuft über den jeweiligen Kursanbieter.
  3. Fischereischein beantragen bei der zuständigen Stelle (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland).
  4. Erlaubnisschein holen für dein Gewässer. Gewässererlaubnisschein erforderlich.

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Angelschein in deiner Stadt

Häufige Fragen

Kann man den Angelschein in Saarland online machen?

In Saarland geht die Vorbereitung online, ein Teil davon findet vor Ort statt. Ein Vorbereitungslehrgang des Fischereiverbands Saar oder einer von ihm beauftragten Stelle ist Pflicht und kann online oder in Präsenz absolviert werden. Zusätzlich verlangt § 30 Landesfischereiordnung ein Vereinspraktikum vor Ort, das auch nach der Prüfung beim Verband absolviert werden kann. Die Prüfung selbst findet vor Ort statt.

Wie läuft die Fischerprüfung in Saarland ab?

Fischerprüfung beim Fischereiverband Saar: zugelassen wird, wer das 13. Lebensjahr vollendet hat, ein Vereinspraktikum absolviert und an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat. Geprüft wird schriftlich mit 60 Fragen in zwei Stunden, bestanden ab 45 richtigen Antworten. Die Prüfungsgebühr beträgt 100 € für Erwachsene und 50 € für Minderjährige, eine mündliche Prüfung kostet 20 € extra (§ 30 Landesfischereiordnung). Erteilt wird der Schein von der Ortspolizeibehörde am Wohnsitz.

Was kostet der Angelschein in Saarland?

Für den Schein selbst: Landeseinheitlich festgelegt ist die Fischereiabgabe, die zusammen mit der Scheingebühr erhoben wird: 8 € beim Jahresfischereischein, 40 € beim Fünfjahresfischereischein, 2,50 € beim Jugendfischereischein sowie 5 € bzw. 25 € bei den Scheinen für Menschen mit Behinderung (§ 46 Landesfischereiordnung). Die Gebühr für den Schein selbst richtet sich nach dem saarländischen Gebührenrecht und wird von der Ortspolizeibehörde erhoben (Stand 09/2026). Dazu kommen Vorbereitungskurs und Prüfungsgebühr. Deine Summe rechnet der Angelschein-Kosten-Rechner aus.

Ab wann bekommt man den Angelschein in Saarland?

Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt den Fischereischein nur als Jugendfischereischein — es sei denn, die Fischerprüfung ist bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet (§ 28 SFischG). Mit dem Jugendfischereischein darf man nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln. Zur Fischerprüfung zugelassen wird, wer 13 ist.

Kann man in Saarland ohne Prüfung angeln?

Volljährige, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen, sind von der Fischerprüfung befreit. Sie erhalten einen Jahresfischereischein, der auf höchstens drei selbst bestimmte Monate beschränkt und darauf vermerkt ist. Ebenfalls befreit sind beruflich ausgebildete Fischerinnen und Fischer, fischereiwissenschaftlich ausgebildete Personen und Angehörige diplomatischer Vertretungen.

Regeln am Wasser in Saarland: Schonzeiten, Mindestmaße, Erlaubnisschein →

Quellen: Saarland — Fischereirecht ↗ · Fischereiverband Saar e.V.: Fischerprüfung ↗. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das Landesrecht.