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Über den Fisch
Der Schlammpeitzger ist einer der am stärksten geschützten Süßwasserfische Deutschlands (FFH-Anhang II) und steht auf der Roten Liste. Sein Bestand ist durch Gewässerverbauung, Entwässerung und das Verschwinden flacher, schlammiger Altarme stark zurückgegangen.
Er besitzt eine bemerkenswerte Fähigkeit: Wenn der Sauerstoffgehalt im Wasser zu gering wird, schluckt er Luft an der Oberfläche und nutzt den Darm als Atemorgan. Außerdem kann er sich in feuchten Schlamm eingraben und kurze Trockenphasen überstehen.
Als Angelziel gilt er nicht — sein Fang ist nach Bundesartenschutzverordnung und FFH-Richtlinie verboten. Angler, die ihn versehentlich fangen, müssen ihn sofort und schonend zurücksetzen. Trotzdem ist er für Angler relevant: sein Vorkommen zeigt intakte, naturnahe Gewässerabschnitte an.
Häufige Fragen zu Schlammpeitzger
Darf ich Schlammpeitzger angeln oder behalten?
Nein. Der Schlammpeitzger ist nach der FFH-Richtlinie (Anhang II) und der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Er darf nicht gefangen, mitgenommen oder getötet werden. Versehentliche Fänge sind unverzüglich schonend zurückzusetzen.
Wie erkenne ich den Schlammpeitzger?
Typisch sind die sechs Barteln (drei pro Seite am Maul) und die charakteristischen dunklen Längsstreifen entlang der Flanke auf hellbraunem Grund. Er ist aal-ähnlich schlank und kommt 20–35 cm lang vor. Der Körper ist mit feinen Schuppen bedeckt und schleimig.
Was bedeutet "FFH-Art" bei einem Fisch?
FFH steht für die EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. In Anhang II gelistete Arten sind so selten oder gefährdet, dass für sie spezielle Schutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) ausgewiesen werden müssen. Ihr Fang, Besitz und Schädigung sind streng verboten.