Vom Angler zum Jäger: Angelschein und Jagdschein im Vergleich
Angelschein und Jagdschein im Vergleich: Wo sich Fischerei- und Jägerprüfung ähneln, was der Jagdschein kostet und dauert – und warum Angler oft gute Jäger werden.

Eine bundesweit einheitliche Antwort gibt es nicht: Wie viele Fische du entnehmen darfst, regeln die Bundesländer über ihre Landesfischereigesetze – und vor allem der jeweilige Erlaubnisschein bzw. die Gewässerordnung. Vor dem Angeln gilt deshalb immer: Erlaubnisschein und die Regeln des Gewässers lesen.
Untermassige Fische und Fische in der Schonzeit sind sofort schonend zurückzusetzen. Die konkreten Werte unterscheiden sich je nach Bundesland und Gewässer – als grobe Orientierung liegt das Mindestmaß beim Hecht regional bei etwa 45–50 cm, beim Zander ähnlich. Ein geschlechtsabhängiges Mindestmaß gibt es nicht – lebende Fische lassen sich daran ohnehin nicht zuverlässig unterscheiden. Verbindlich ist allein das, was im Landesfischereigesetz und auf deinem Erlaubnisschein steht. Eine Übersicht zu Arten, Schonzeiten und Maßen findest du in unserem Angel-Lexikon.
Manche Gewässer arbeiten zusätzlich mit einem Entnahmefenster („Küchenfenster“): Entnommen werden darf nur innerhalb einer Größenspanne, große Laichfische werden geschont und zurückgesetzt.
Die Fischereiaufsicht kontrolliert Fischereischein, Erlaubnisschein und Fang. Wer sich an die Vorgaben des Gewässers hält, ist auf der sicheren Seite. Im Zweifel hilft ein kurzer Blick in die Gewässerordnung oder eine Nachfrage beim Verein.
Hinweis: Alle genannten Werte sind Richtwerte. Maßgeblich sind das Landesfischereigesetz deines Bundeslandes und die Regeln auf deinem Erlaubnisschein.
Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Die erlaubte Entnahme regeln die Landesfischereigesetze und vor allem der Erlaubnisschein bzw. die Gewässerordnung - oft als Tages- oder Jahresfanggrenze. Vor dem Angeln immer diese Regeln lesen.
Ein Entnahmefenster (Küchenfenster) legt fest, dass nur Fische einer bestimmten Größenspanne entnommen werden dürfen - kleine und besonders große, laichstarke Tiere bleiben geschützt. Es ergänzt oder ersetzt das klassische Mindestmaß.
Maßige, erlaubte Fische darfst du entnehmen, musst es aber nicht. Untermaßige oder geschonte Fische sowie alles, was du nicht verwerten willst, setzt du schonend zurück. Sinnloses Zurücksetzen verwertbarer Fische ist je nach Landesrecht aber eingeschränkt.
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