Start/Ratgeber/Wissen & Recht
Wissen & Recht

Mindestmaße beim Angeln: Messen, einhalten, zurücksetzen

Das Mindestmaß ist die Mindestlänge, die ein Fisch haben muss, damit er entnommen werden darf. Es stellt sicher, dass Fische sich vor dem Fang mindestens einmal fortpflanzen konnten - ein zentraler Baustein nachhaltigen Angelns.

Richtig messen

Gemessen wird in der Regel von der Maulspitze bis zum Ende der zusammengedrückten Schwanzflosse (Gesamtlänge). Lege den Fisch dazu schonend mit nassen Händen oder auf der nassen Abhakmatte an ein Maßband. Ist der Fisch untermaßig, setzt du ihn sofort und schonend zurück.

Das Entnahmefenster

Manche Gewässer arbeiten mit einem Entnahmefenster (Küchenfenster): Entnommen werden darf nur ein Fisch innerhalb einer bestimmten Größenspanne. So bleiben sowohl kleine als auch besonders große, laichstarke Tiere geschützt - die großen Fische sind genetisch wertvoll für den Bestand.

Regional unterschiedlich

Wie bei den Schonzeiten sind die Mindestmaße Ländersache und können sich je nach Bundesland und Gewässer unterscheiden (Richtwert). Die maßgeblichen Werte stehen im Landesrecht und in der Gewässerordnung.

Häufige Fragen

Wie misst man einen Fisch richtig?

Von der Maulspitze bis zum Ende der zusammengedrückten Schwanzflosse, schonend mit nassen Händen oder auf der nassen Abhakmatte. Untermaßige Fische sofort zurücksetzen.

Was ist ein Entnahmefenster?

Eine Regel, nach der nur Fische einer bestimmten Größenspanne entnommen werden dürfen. Kleine und besonders große, laichstarke Tiere bleiben so geschützt.

Sind Mindestmaße überall gleich?

Nein, sie sind Ländersache und unterscheiden sich je nach Bundesland und Gewässer. Die gültigen Werte stehen im Landesrecht und in der Gewässerordnung.

Verwandte Guides

RA
Redaktion angelguide.de

Schreibt für angelguide.de über Wissen & Recht.

Profil