Erklärung
Ein Entnahmefenster legt neben dem Mindestmaß auch ein Höchstmaß fest. Entnommen werden darf nur, was dazwischen liegt; besonders große, fruchtbare Laichfische bleiben so im Bestand. Manche Vereine setzen Entnahmefenster freiwillig zum Schutz kapitaler Fische ein.
Beispiel aus der Praxis Beim Zander gilt ein Entnahmefenster von 50 bis 70 cm — der kapitale 85er wird schonend zurückgesetzt.